Wird Bafög bei Bürgergeld zu meinen 538€ Freibetrag gezählt?
Hallo!
Ich bin Student unter 25 und wohne bei meiner Mutter.
Ich habe im Monat ja einen Freibetrag von 538€, die nicht angerechnet werden.
Ich habe einen Minijob, bei dem ich aber nicht immer fest auf 538€ komme, sondern auch mal weniger.
Also wenn ich bspw. 100€ verdiene, wird dann garnichts angerechnet, weil weniger als 538€, oder wird Bafög immer angerechnet und alles andere an Einkommen ist bis 538€ frei?
3 Antworten
Du verwechselst da was. die 535€ sind nicht auf Unterhalt oder Bafögansprüche anrechenbar,
Das hat nichts mit dem ALG2 zu tun.
Es stellt sich die Frage, das wenn du Eigenverdienst hast und Bafög bekommst, nicht aus der BG deiner Mutter rausfällst, das heist, deine Mutter bekommt kein ALG2 mehr für dich ihr wird dein Mietanteil abgezogen. Im Gegenzug schuldest du deiner Mutter diesen Mietanteil und und das was deine Mutter für dich monatlich ausgibt, Lebensmittel, Hygiene, Strom, Telefon, Versicherung anteilig.
Kann es sein, dass Du da Sachen vermischt,die nichts miteinander zu tun haben?
Wenn Du Bafög bekommst, bist Du m. E. aus dem Bürgergeld raus und nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft.
Es dürften eigentlich nur der Teil der Miete, die auf Dich entfällt, rausgerechnet werden.Du zahlst Dienen Lebensunterhalt aus Deinem BAfög und Deinem Zuverdienst von bis zu 538,- Euro. Daraus zahlst Du auch Deinen Teil der Miete.
Wird Bafög bei Bürgergeld zu meinen 538€ Freibetrag gezählt?
Nein, denn auch Bafög ist eine staatliche Transferleistung, neben der i.d.R. üblicherweise kein Bürgergeldanspruch besteht ..... außer man lebt z.B. mit den Eltern in einer BG.
Bafögbeziehende Studierende, welche mit den Eltern in einer BG leben, können durchaus Anspruch auf Bürgergeld haben, da der Mietanteil im Bafög für im Elternhaus lebende Studierende deutlich niedriger ist, als für auswärts Studierende.