Wer entscheidet wieviel Kaution für Schäden an Immobilie einbehalten wird?
Wer kann das beeinflussen, für zum Beispiel Schäden im Parkett etc.? Darf das der Vermieter allein entscheiden oder muss da ein Gutachter ran?
3 Antworten
Zunächst ist zu klären, ob der Mieter überhaupt zahlungspflichtig ist, dazu ist ein Blick in den Mietvertrag hilfreich.
Zum Thema Parkett gibt es natürlich eine entsprechende Rechtssprechung der Gerichte, das kann man googlen, oder auch die Mieterverine oder Verbraucherzentralen sind in solchen Fällen nützlich.
Parkett muss regelmäßig abgeschliffen werden, das ist einzig Sache des Vermieters, die normale Abnutzung ist durch den Mietzins abgegolten.
Vorsätzliche Schäden - das ist eine andere Rechtslage, beispielsweise dann wenn das Parkett für den Kamin verwendet wird - dann ist der Mieter natürlich voll schadensersatzpflichtig.
Hier ein Link zur Rechtsprechung: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Parkettfussboden.htm
Der Vermieter wird vorab den Schaden einschätzen und die Kosten für die Behebung. Wenn du allerdings anderer Meinung bist und keine Einigung mit dem Vermieter erzielt wird, bleibt nur noch der Gutachter übrig, der wiederum mit Kosten verbunden ist. Tipp: Einfach einen neutralen Handwerker für eine Raperaturangebot hinzuziehen, so erhält man einen realistischen Betrag für den Schaden.
Wenn die Schäden durch den Mieter verursacht wurde, und der Vermieter daher Kaution einbehalten möchte, sollte er zumindest einen Betrag nennen können, der den Reparaturkosten nahe kommt. Besser ist es, er legt einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma vor. Um zum Schluß die ausgeführten Arbeiten zu Lasten des Mieters mit der Kaution zu verrechnen, benötigt er natürlich eine entsprechende Rechnung. Aber bevor der Vermieter die Arbeiten zu Lasten des Mieters ausführen lässt, sollte er dem Mieter eine Frist zur Beseitigung der Mängel / zur Reparatur der Schäden setzen. Von daher ist es ratsam, sich immer schon vor der Wohnungsrückgabe zum Vertragsende mit den Vermieter in der Wohnung zu treffen und evtl. notwendige Arbeiten zu besprechen. Streiten sich Mieter und Vermieter über die Höhe der Kosten und landet die Angelegenheit vor Gericht, endet dies oftmals in einem Vergleich. Im schlimmsten Falle wird ein Gutachter hinzu gezogen, der jedoch auch bezahlt werden muss.