Wenn der Freistellungsauftrag der Eltern nicht mehr ausreicht, können die Eltern doch Geld auf den Namen ihrer Kinder anlegen oder? Gibt es dafür eine Grenze? Gibt es auch eine Grenze oder eine Frist, die man einhalten muss, wenn man das Geld bei Bedarf wieder auflösen möchte?
Wieviel Geld dürfen Eltern auf den Namen ihrer Kinder anlegen und wieder auflösen?
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