Ausfüllhilfe Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Guten Abend,
ich habe wegen einer Tätigkeit (Lehrgangsleiterin Tastaturschreiben) auf Honorarbasis eine Gewerbe anmelden müssen. Den Fragebogen des Finanzamtes zur steuerlichen Erfassung habe ich soeben ausgefüllt. Meine Lücken sind aber noch:
- Steuernummer auf der Kopfzeile jeder Seite des Fragebogens:
Da mein Mann und ich gemeinsam veranlagt sind, würde ich gerne wissen, ob hier die bereits bestehende Steuernummer gemeint ist. Ich selbst bin ansonsten nur als Hausfrau tätig.
- Zeile 92: Voraussichtliche Einkünfte im Jahr der Betriebseröffnung (2010) sind definitiv nicht mehr als 2.000 Euro.
Was ist bei Ehegatten einzutragen (Nichtselbständig)? Welcher Betrag ist bei "im Folgejahr" einzutragen? Da mir durch die Versteuerung kaum etwas übrig bleibt, ich sogar Kosten für die Gewerbeanmeldung (22 Euro) und wie ich hier auf finanzfrage.net quergelesen habe, auch eine Berufshaftpflicht abschließen müßte, werde ich wahrscheinlich auf diese Tätigkeit im Folgejahr (2011) verzichten und das notgedrungene Gewerbe wieder abmelden. Also was ist einzutragen?
- Zeile 98 u. 99: Welche voraussichtlichen Sonderausgaben/Steuerabzugsbeträge sind gemeint? Muss ich hier etwas eintragen?
Über eine Hilfestellung einer der hier kompetenten Ratgeber würde ich mich sehr freuen und danke schon jetzt herzlichst im voraus.
Schönen Abend
1 Antwort
Trage die Stuernummer ein, die ihr habt. Wenn Das Finanzamt der Ansicht ist, Dein Betrieb braucht eine eigene, wird man sie Dir zuteilen.
Wenn im Jahr 2010 2.000,- Gewinn entstehen sollten, die 2.000,-. Aber kann es sein, das Du Umsatz meinst? Abzuziehen Sind Deine Betriebsausgaben. Du mußt dorthin (Fahrtkosten), Du telefonierst (Telefon), Computer, Schreibbedarf, die Kosten der Gewerbeanmeldung usw. Alles abziehen.
2011 = Die steuer kann ncith höher sein als der Gewinn. Also nur mal angenommen, dur würdest nächsten Jahr die gleiehn 2.000,- Euro einnehmen. ein paar kosten runter, dann würden selbst, wnn ihr durch das Einkommen des Mannes Höchststeuersatz habt, nciht mehr als 900,- Euro Steuer herauskommen.