Kann ich für die Haushaltsauflösung eine Frist setzen?
Mein Opa ist im vergangenem Jahr (31.10.2009) verstorben. Er hat mir und meinem Halbbruder ein 2 Familienhaus und einiges an Geld vermacht!
Mein Bruder sieht es nicht ein, mir in Sachen Haushaltsauflösung und Grundstücksräumung(mein Opi hatte einen großen Metallhandel) zur Hand zu gehen!
Außerdem steht im Schlafzimmer ein kleiner Tresor, der wohl nur in Anwesenheit meines Bruders geöffnert werden kann, oder geht das mit einem Anwalt?
Ich möchte endlich die Wohnung räumen, sonst komme ich nie über meine Trauer weg!
Kann ich meinem Bruder eine Frist zur Rämung setzen?
Lieben Dank im voraus für Eure Antworten!
1 Antwort
Ist ein bekanntes Problem. Wenn das Verhältnis gestört ist, würd ich dem Bruder schriftlich mitteilen, dass ich am Tag XX mit dem ausräumen des Hauses anfangen werde.
Da ihr wohl gemeinsame Erben seid, steht jedem von Euch die Hälfte an allem zu, was in dem Haus ist. Wenn nachher etwas fehlt, liegt es am Bruder zu beweisen, dass etwas da war.