Kann ich für die Haushaltsauflösung eine Frist setzen?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist ein bekanntes Problem. Wenn das Verhältnis gestört ist, würd ich dem Bruder schriftlich mitteilen, dass ich am Tag XX mit dem ausräumen des Hauses anfangen werde.

Da ihr wohl gemeinsame Erben seid, steht jedem von Euch die Hälfte an allem zu, was in dem Haus ist. Wenn nachher etwas fehlt, liegt es am Bruder zu beweisen, dass etwas da war.