Wie kann man den Wert eines Wohnrechts berechnen?
Angenommen einem Mieter wurde in einer Immobilie ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Ist es möglich bei einer Erbauseinandersetzung dieses Wohnrecht als Geldbetrag zu berechnen und wie würde man hier vorgehen bzw. von welchem Faktoren hägt eine solche Berechung sinnvollerweise ab?
2 Antworten
relativ einfach.
man nimmt die ortsübliche Vergleichsmiete, rechnet sie auf ein Jahr (also x 12) udn hat den Jahres wert. Dieser ist auch für den Notarvertrag wichtig.
Dann wird mit dem Wert aus dieser Tabelle: http://kuerzer.de/Bewertung2010
multipliziert, der dem Lebensalter der Person entspricht, in dem Moment wo das REcht eingeräumt wird.
Beispiel:
Wohnung. übliche Miete 500,-. Jahreswert 6.000,-.
Es wird der Mutter eingeräumt, die 65 Jahre alt ist.der Vervielfältiger ist lt. Tabelle 12,668, der Wert des Wohnrechts beträgt somit 76.008,- Euro.
Für die Bewertung der Wohnung ist dieser Betrag vom Aktuellen Schätzwert dann abzuziehen, um den Wert des Erbes zu berechnen.
Die Frage ist vermutlich nicht mehr aktuell aber ich habe mich neulich auch mit dem Thema auseinandergesetzt und wollte das Wohnrecht berechnen in Abhängigkeit von dem Alter der Person.
Habe hier auf der Seite einen Kalkulator gefunden mit dem dies sehr einfach geht: https://lebenslanges-wohnrecht.de/lebenslanges-wohnrecht-berechnen/