Selbständig und 400€-Job auf Rechnung?
Hallo! Ich bin in der Kindertagespflege selbständig und wurde nun gefragt, ob ich nebenher ein paar Wochen auf dem Weihnachtsmarkt arbeiten würde. Vor der Selbständigkeit lief das auf 400€-Basis. Nun kam die Frage auf, ob ich denen dann für meinen Einsatz eine Rechnung schreiben würde. Ich wäre ja schließlich selbständig. Nun meine Fragen: Kann das nicht besser wie bisher auf 400€-Basis laufen? Kann ich in dem Fall bedenkenlos eine Rechnung schreiben? Wie stehe ich finanziell besser da? Ich muß den ganzen Spaß ja auch noch versteuern. Werden beide Einkommen zusammen gerechnet? Vielen Dank für hilfreiche Antworten
2 Antworten
natürlich kannst Du neben Deiner Selbständigkeit einen 400,- Euro Job haben. Der Arbeitgeber trägt dann ja die Abgaben mit 30,77 %, also über 120,- Euro an Abgaben.
Wenn Du denen für 400,- Euro eine Rechnung schreibst, hast Du nachteile und die Rechn ungsempfänger Vorteile. Schließlich sparen die die 30,77 % und Du musst ale Abgaben tragen.
Daher, entweder 400,- Euro Job, oder aber auf Rechnung, aber dann minimum 520,- Euro.
Insgesamt hängt das doch davon ab, wie hoch Dein Einkommen aus der Selbständigkeit insgesamt ist.
Solange Du unter den 17.500 im Jahr bleibst, kannst Du genausogut eine Rechnung schreiben, das macht auch keine Arbeit, weil Du es in der EK-Steuer einfach wie deine anderen Einnahmen auch verbuchst.
Wie wfwbinder aber schon sagt: Prinzipiell gilt, dass man dann den Stundenlohn entsprechend höher ansetzt, weil man die Sozialabgaben selbst abrechnet.
Den Krankenkassenbeitrag wird es wohl in dieser Einnahmehöhe nicht beeinflussen. Der Verdienst wird ja nicht monatlich abgefragt, sondern über das Jahr berechnet. Ob Du dann im Durchschnitt über die Bemessungsgrenze kommst, musst Du ausrechnen (liegt bei ca. 1200/Monat, also Jahresverdienst zusammenzählen, dann durch 12)
Für mich ist das einzig Fragliche an der Sache die Berufshaftpflicht. Da die Tätigkeit doch anders ist als die, die Du vermutlich versichert hast, würde ich mich bei der Versicherung erkundigen, ob Du auch hier abgesichert bist, wenn Du z.B. jemandem was Schweres auf den Fuß fallen lässt oder was weiß ich, die Hütte vom Arbeitgeber abfackelst, weil Du nicht auf die Kerzen aufgepasst hast.