Hallo Guten Morgen.

Ich will ein Darlehen (42.000,00 mit 5,12% Zins) bei der Wüstenrot kündigen, daß noch 85 Monate läuft. Dafür muß ich rechnerisch 6.000,00 Vorfälligkeitsentschädigung in Kauf nehmen. Ich muß umziehen, und will mir ein neues Grundstück kaufen. Ist die Bausparkasse verpflichtet, dieses neue Grundstück als Sicherheit anzunehmen und ich mir dadurch die Kreditkündigung ersparen kann, also nur die Sicherheiten umgeschrieben werden? Und bei der Bewertung des neuen Grundstücks, geht es nach der Feststellung des Verkehrswertes durch einen beeideten Gutachter, oder kann die Bausparkasse, hie Wüstenrot den "Wert" kaputt rechnen? Das Problem: ich bin über 67 Jahre.

Über eine Antwort würde ich mich freuen Gruß