Entfällt Wohngeld, wenn Freundin mit einzieht?
Wenn man Wohngeld bekommt, und die Freundin mit einzieht, wie verhält es sich dann, bleibt der Anspuch, da ja nicht verheiratet?
2 Antworten
Der Antragsteller auf Wohngeld braucht dann nur noch die halbe Miete zu zahlen, darum dürfte der Anspruch runtergehen oder entfallen, man muß die Änderung auf jeden Fall dem Amt melden. Wichtig ist auch, ob die Freundin Einkommen hat oder nicht.
Aber man ist nur noch für die Halbe Miete verantwortich, also wird sich auch der Wohngeldanspruch verändern.
Wenn eine Person dort mit wohnt, aso nciht nur zu besuch ist, so ist es ein Privatvergnügen wenn der Mieter keinen Mietanteil einfordert, aber es kann kaum ein Problem der öffentlichen Hand sein, die Miete für die Dame mitzufinanzieren, die vorher ihre Miete auch selbst zu zahlen hatte.
nicht zwangsläufig - viell. wohnt sie gratis mit u. der Mietvertrag wird nicht geändert...