Können Eltern ihr Aktiendepot auf mich umschrieben?
Meine Eltern besitzen ein Depot, bei dem für alle Werte noch die "alte" Spekulationsfrist von einem Jahr gilt. Meine Eltern möchten gerne dieses Depot auf mich überschreiben. Ist das möglich oder geht dabei die Steuerfreihiet für Kursgewinne verloren?
3 Antworten
Die Altregelung ist vererblich und das funktioniert auch bei Schenkungen.
Es wäre nur nett, wenn das unter uns bleibt. Wenn du es allzu sehr rumposaunst, könnte sich eine eventuell mögliche rot-rote Regierung genötigt sehen, das zu ändern.
Dein Hinweis ist super und richtig. Allerdings wirkt das Forum wie eine Posaune :-)
Der Erbe/Beschenkte, tritt in die Position des Erblassers/Schenkenden. Also, die steuerfreiheit gilt für Dich weiter.
Das darf ruhig jeder wissen, denn Gesetze mit Rückwirkung sind verfassungswidrig. ;-)
Na ja das mit dem verfassungswidrig stimmt schon, aber das interessiert die Regierung nicht. Ich sage nur, rückwirkend KV-Beiträge für alte Direktversicherngen. Wenn ich überleghen, finde ich noch mehr solcher Fehlregulierungen.
Noch zur Ergänzung von Rat2010:
Bei der Umschreibung soll die bisherige Depotbank die Anschaffungskurse an Deine Depotbank melden! Und nach der Umschreibung solltest Du Dir die Kaufunterlagen zu diesen Wertpapieren von Deinen Eltern ausgehändigen lassen. Letzteres ist insb. für ab 2009 gekaufte Wertpapiere wichtig, um die Vollständigkeit der Anschaffungswerte zu prüfen, die gelegentlich ohne die Kaufspesen übermittelt werden.