Guten Abend,
ich habe wegen einer Tätigkeit (Lehrgangsleiterin Tastaturschreiben) auf Honorarbasis eine Gewerbe anmelden müssen. Den Fragebogen des Finanzamtes zur steuerlichen Erfassung habe ich soeben ausgefüllt. Meine Lücken sind aber noch:
- Steuernummer auf der Kopfzeile jeder Seite des Fragebogens:
Da mein Mann und ich gemeinsam veranlagt sind, würde ich gerne wissen, ob hier die bereits bestehende Steuernummer gemeint ist. Ich selbst bin ansonsten nur als Hausfrau tätig.
- Zeile 92: Voraussichtliche Einkünfte im Jahr der Betriebseröffnung (2010) sind definitiv nicht mehr als 2.000 Euro.
Was ist bei Ehegatten einzutragen (Nichtselbständig)? Welcher Betrag ist bei "im Folgejahr" einzutragen? Da mir durch die Versteuerung kaum etwas übrig bleibt, ich sogar Kosten für die Gewerbeanmeldung (22 Euro) und wie ich hier auf finanzfrage.net quergelesen habe, auch eine Berufshaftpflicht abschließen müßte, werde ich wahrscheinlich auf diese Tätigkeit im Folgejahr (2011) verzichten und das notgedrungene Gewerbe wieder abmelden. Also was ist einzutragen?
- Zeile 98 u. 99: Welche voraussichtlichen Sonderausgaben/Steuerabzugsbeträge sind gemeint? Muss ich hier etwas eintragen?
Über eine Hilfestellung einer der hier kompetenten Ratgeber würde ich mich sehr freuen und danke schon jetzt herzlichst im voraus.
Schönen Abend