Nachhilfe freiberuflich, einkommensgerechte Beiträge zur Rentenversicherung?
Liebes Forum,
Ich habe fertig studiert, bin also kein Student mehr, aber arbeitslos und möchte zur Überbrückung als Nebenjob private Nachhilfe für Schüler in Mathe geben (freiberuflich, natürlich beim Finanzamt angemeldet, mit Kleinunternehmer-Regelung). Arbeitslosengeld bekomme ich keins, da ich über dem Freibetrag bin. Umfang: Max. 18 h / Woche (incl. Vor- u. Nachbereitung). Nach einigen Recherchen ist mir noch Folgendes unklar:
1. Aus einer mail von der DRV: „Das regelmäßige monatliche Arbeitseinkommen ist der Gewinn aus der Selbständigkeit, wenn er als solcher nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist“. - Wäre das denn in diesem Fall so?
2. Da es sehr schwer absehbar ist, ob ich genügend Schüler finde und wie dann mein Stundenlohn ausfallen wird, ist dies auch für die Geringfügigkeits-Grenze von 400 EUR der Fall. Ist es möglich, erst einmal anzufangen, um zu sehen, wie sich die Situation entwickelt, um mich dann ggf. bei Überschreitung der Grenze zu melden (3 Monate, ich weiss)?...
3. Kann ich dann selber bestimmen, lediglich die 19,9% auf mein Einkommen zu bezahlen (hat das was mit der "Sozialklausel" zu tun)? Oder kann es mir passieren, dass die von mir den vollen Regelbeitrag (508,45 Euro) verlangen? Der würde ja das Meiste, wenn nicht sogar Alles, "auffressen" (auch der halbe wäre mir zu viel).
Danke schon einmal für jede Hilfe.
1 Antwort
Es gibt die Rentenversicherungspflicht für Lehrer - als Nachhilfelehrer gehörst Du dazu. Aber es muß eine berufsmäßige Tätigkeit sein und die Einnahmen (also der Gewinn) muß über 400 Euro monatlich liegen. Solange Du drunter liegst, mußt Du keine Beiträge zahlen. Du solltest Dich vielleicht bei einer Auskunftsstelle der Deutschen Rentenversicherung genau über die Rentenversicherungspflicht beraten lassen.
Hallo Rentenfrau,
vielen Dank für die Antwort. So war auch mein bisheriger Stand. Bevor ich zur Auskunftsstelle der DRV gehe, wollte ich mich gut informieren, da die ja evtl. ein etwas zu hohes Interesse daran haben, mich höher einzustufen (z.B. Regelbeitrag statt einkommensabhängig), als richtig wäre. Weißt Du, wie es mit meiner obigen Frage 3. aussieht?
Ich schreib mal hier weiter... Okay, war mir völlig neu, und dann kenne ich Leute, die also "halbschwarz" Geld verdienen. Kann abakus aber nicht ein Gewerbe anmelden, dann wird ja wohl nicht immer noch RV-Pflicht eintreten, oder? Ist ja echt abgefahren...
Naja, ansonsten, dass der GEWINN über 400€ liegt, wird ja wahrscheinlich hier eh nicht eintreten.