Fallen Steuern für Entnahme aus der Landwirtschaft an?
Meine Schwiegermutter hat von ihrer kürzlich verstorbenen Tante Grundstücke geerbt. Dies waren einst Äcker, die zusammen mit anderen Äckern und auch Wiesen zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörten. Desen Betrieb gibt es längst nicht mehr. Nun ist der eine Acker mittlerweile erschlossen und angeblich Bauland, der andere ist noch nicht erschlossen. Sie war letztens beim Steuerberater und der hat behauptet, daß sie Steuern für die Entnahme aus der Landwirtschaft zahlen müsse. Wie kann das sein, wenn sie die Grundstücke nur erbt und nicht verkaufen will? Obendrein sind es angeblich ca. 47% Steuern. Ich dachte, so hohe Steuern fallen nur an, wenn es eine Entnahme aus einem laufenden Betrrieb ist? Obendrein, wieso fielen nicht schon Steuern bei der Erschließung an, damit wurde ja der eine Acker zum Bauland?!? Was auch noch dazukommt: Besagte Tante hat einst ihrem Sohn den gesamten Betrieb überschrieben. Der Sohn starb aber vor seiner Mutter, so daß sie alles zurückgeerbt hat. Wieso mußte sie dann nicht schon derartige Steuern für die Entnahme zahlen? Meine Schwiegermutter ist der Verzweiflung nahe, da somit erhebliche Zahlungen auf sie zukämen, wodurch sie wirklich verkaufen müßte. Was sie eigentlich nicht vorhatte.
1 Antwort
Zwei Möglichkeiten:
- Die Tante hat bereits vor längerer die Grundstücke entnommen (durch die Umwidmung und Erschließung) und dabei vergessen oder "vergessen", dass die Entnahme steuerpflichtig ist. Dann tritt die Erbin hier in die Pflichten der Tante ein und muss also deren (hinterzogene) Steuern zahlen, nicht jedoch ihre. Die Steuerschuld ist eine Nachlassverbindlichkeit, die den Wert des Erbes mindert. Hier also gegebenenfalls die Erbschaftsteuerfestsetzung angreifen.
- Es war zum Erbzeitpunkt noch Land- und Forstwirtschaft, aber die Erbin ist keine Landwirtin und kann deshalb den Betrieb nicht führen, so dass es zwangsweise zur Auflösung des Betriebes und damit zur Entnahme des Grundstücks kommt. Dann wären es ihre eigenen Steuern.
Was davon zutrifft, kann nur der Steuerberater, der die Umstände kennt, erläutern.
Dritte Möglichkeit: Ein Mischmasch aus 1 und 2, denn wenn der Sohn der Tante Landwirt war und die Tante selber nicht, dann hätte die Tante die Entnahme versteuern müssen und wir wären wieder bei 1.
" Ich wußte nicht, daß wenn jemand kein Landwirt ist, automatisch ein Betrieb aufgelöst wird,"
Na wie soll denn ein Nichtlandwirt einen Landwirtschaftsbetrieb führen? Das ist doch bei einem Arzt dasselbe: Stirbt der Arzt und der Sohn ist Maurer und erbt die Arztparaxis, kann er doch nicht am nächsten Tag hingehen und die Patienten versorgen.
"Fragt sich nur, wieso das Finanzamt da nicht hintergekommen ist?!?"
Vielleicht ist das noch so ein Finanzamt ohne Kristallkugel, wie man sie in ländlichen Gegenden noch häufig antrifft.
Das ist durchaus richtig, daß ein Nicht-Landwirt keinen Betrieb führen kann. Ich hatte diese Entnahmesteuer bisher so verstanden, daß sie anfällt, wenn landwirtschaftlich genutzte Fläche z.B. Bauland wird, also nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden kann. Aber diese Flächen waren bisher als Acker verpachtet und bewirtschaftet, eben von anderen Bauern. Wieso kann man das nicht so weiterlaufen lassen? Aber offenbar ist jeder Verkauf eines Ackers, auch wenn es an einen anderen Bauern ist, der es weiter bewirtschaftet, als Entnahme bewertet. So offenbar auch das weitervererben an Nicht-Landwirte.
Was meinen Sie mit der Kristallkugel?!? Der Hof wurde übergeben, da muß es einen Vertrag geben. Genauso dürfte die Rück-Erbschaft nicht verborgen geblieben sein. Insofern bedarf es sicher keiner hellseherischer Fähigkeiten... Zumal im Grundbuch auch Änderungen vorgenommen wurden, sowas bleibt nicht verborgen.
" Aber offenbar ist jeder Verkauf eines Ackers, auch wenn es an einen anderen Bauern ist, der es weiter bewirtschaftet, als Entnahme bewertet"
Nein. Als Verkauf. Es wird ja nicht zum Buchwert verkauft, sondern zum Verkehrswert. Und die Differenz zwischen beidem ist der Gewinn. Das ist nicht nur in der Landwirtschaft so.
"Der Hof wurde übergeben, da muß es einen Vertrag geben. Genauso dürfte
die Rück-Erbschaft nicht verborgen geblieben sein. Insofern bedarf es
sicher keiner hellseherischer Fähigkeiten... Zumal im Grundbuch auch
Änderungen vorgenommen wurden"
Du meinst, es kommt eine Eule aus Hogwarts ins Fenster des Finanzamts geflattert und flüstert "Hej, da hat sih was im Grundbuch getan und der Müller hat einen Vertrag unterschrieben"?
Was sind das überhaupt für fürchterliche Zeilenumbrüche? Ist das auf einer Erika-Schreibmaschine getippt?
Nein. Als Verkauf. Es wird ja nicht zum Buchwert verkauft, sondern zum Verkehrswert. Und die Differenz zwischen beidem ist der Gewinn. Das ist nicht nur in der Landwirtschaft so.
Aha. Hab ich so noch nicht gelesen, aber es ist echt schwierig, im Internet Infos zu finden über landwirtschaftliche Fragen.
Du meinst, es kommt eine Eule aus Hogwarts ins Fenster des Finanzamts geflattert und flüstert "Hej, da hat sih was im Grundbuch getan und der Müller hat einen Vertrag unterschrieben"?
Nix Eule Hogwarts, es gibt Vorgänge, die automatisch ans Finanzamt gemeldet werden.
Was sind das überhaupt für fürchterliche Zeilenumbrüche? Ist das auf einer Erika-Schreibmaschine getippt?
Haben Sie ernsthaft Ahnung oder wollen Sie arrogante Sprüche loslassen? Die Zeilenumbrüche passieren übrigens beim Kopieren als Zitat, lassen sich aber wieder formatieren.
Na wie soll denn ein Nichtlandwirt einen Landwirtschaftsbetrieb führen?
Ganz einfach, indem man ein landwirtschaftliches Grundstück irgendwie bewirtschaftet. Das darf z.B. auch ein Arzt´. Er ist dann Nebenerwerbslandwirt.
" es gibt Vorgänge, die automatisch ans Finanzamt gemeldet werden."
Gibt es. Das Leben unserer Bürger gehört aber noch nicht dazu.
"Nebenerwerbslandwirt"
Na da freue ich mich auf deinen Besuch bei mir, wenn ich Nebenerwerbsarzt mache. Am besten Zahnarzt. Zange hab ich ja.
Es gibt leider Vorkommnisse im Leben der Bürger, die manchen Ämtern nicht verborgen bleiben. Eben auch Grundstücksübertragungen im Erbfall (da ja umgeschrieben werden muß). Ist im Internet bei seriösen Quellen nachzulesen.
Darf ich fragen, inwiefern Sie Ahnung haben? Sind Sie Anwalt oder Steuerberater oder ein anderer nützlicher Beruf für diese Fragestellung? Im übrigen habe ich in der Zwischenzeit herausgefunden, daß das mit dem Nebenerwerbslandwirt durchaus stimmt. Ob man es selber machen kann, weiß ich nicht. Aber auf jeden Fall durch Verpachtung an einen Landwirt bleibt der Acker/Grundstück in der Landwirtschaft und wird nicht automatisch entnommen. Auch wenn der Besitzer kein Landwirt ist.
Nebenerwerbszahnarzt geht leider nicht, auch wenn man eine Zange besitzt. Die Berufsbezeichnung ist geschützt. Beim Landwirt bin ich nicht sicher. Ansonsten baue ich eben Kartoffeln oder was auch immer an und esse sie selbst auf, damit gefährde ich auch niemanden ;-)
Vielen Dank! Ich wußte nicht, daß wenn jemand kein Landwirt ist, automatisch ein Betrieb aufgelöst wird, wenn nicht schon vorher geschehen.
Besagte Tante war Landwirtin, ihr Sohn auch. Aber zu Lebzeiten des Sohnes wurde das Hofgrundstück bereits verkauft (das ihm da schon überschrieben war) und da stehen jetzt Eigentumswohnungen. Also müßte der Hof eigentlich offiziell aufgegeben worden sein... Der Sohn war nämlich starker Alkoholiker, war auch gar nicht mehr fähig zur Führung eines Betriebs. Was ja vielleicht nicht automatisch zur Auflösung führt. Aber die Tante hat in hohem Alter alles zurückggeerbt, aber eben ohne den eigentlichen Hof. Will sagen, sie hat selbst nach dem zurückerben keinen Betrieb bewirtschaftet und Erträge erzielt. Wieso sie nichts hat zahlen müssen, wundert mich. Aber das wird wohl durch Ihren Punkt 1 beantwortet... Fragt sich nur, wieso das Finanzamt da nicht hintergekommen ist?!?