Elternhaus erbschaftssteuerfrei bei Auszahlung?
Im Rahmen einer Erbauseinandersetzung will ein Erbe das Elternhaus übernehmen und sein Geschwister auszahlen. Angenommen, die Freibeträge von 400.000 sind mit der sonstigen Erbmasse genau ausgeschöpft, wie wird die Erbschaftssteuer berechnet: Eigennutzer steuerfrei und Geschwister mit Auszahlungsbetrag voll steuerpflichtig? Was ist, wenn durch die Erbauseinandersetzung die steuerliche Frist von 6 Monaten für die Eigennutzung nicht eingehalten werden kann?
Erbschaftssteuer,
Auszahlung