Im Rahmen einer Erbauseinandersetzung will ein Erbe das Elternhaus übernehmen und sein Geschwister auszahlen. Angenommen, die Freibeträge von 400.000 sind mit der sonstigen Erbmasse genau ausgeschöpft, wie wird die Erbschaftssteuer berechnet: Eigennutzer steuerfrei und Geschwister mit Auszahlungsbetrag voll steuerpflichtig? Was ist, wenn durch die Erbauseinandersetzung die steuerliche Frist von 6 Monaten für die Eigennutzung nicht eingehalten werden kann?