Meldung einer Erbschaft ans Bundeszentralamt für Steuern (BZST) generell?
Ich erbe als Teilerbe einer Erbengemeinschaft 14000 Euro und bleibe damit unter dem Freibetrag von 20000 Euro. Werde ich dann trotzdem beim Finanzamt unter einer Steuernummer registriert, auch wenn ich keine Erbschaftssteuer zu zahlen habe? Wenn nicht, meldnet das örtliche Finanzamt trotzdem meine Erbschaftsumme dem Bundeszentralamt für Steuern?
2 Antworten
Was soll das BZSt damit zu tun haben? Erbschaftssteuer ist Sache der Bundesländer.
Dein örtliches Finanzamt meldet die Sache dann evtl. dem für Erbschaftssteuer zuständigen Finanzamt und dort kommt die Sache zur Ablage, da keine steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
Na weil es nach der eventuelle Meldung eigene Ermittlungen anstellt.
Die Erbschaft als solche wird dem zuständigen Finanzamt gemeldet. Da die Erbschaft unter dem Freibetrag für Nicht-Verwandte liegt, wird nichts weiter passieren.
Eine Steuer-Id hast Du als deutscher Staatsangehöriger bzw. in Deutschland gemeldete Person übrigens ohnehin.
Und woher weiß das FA das?