Muss ich Erbschaftssteuer für eine Wohnung in Rumänien bezahlen?

2 Antworten

Ja, das ist möglich, weil es so im Gesetz steht:

§ 2 ErbStG

(1)

Die Steuerpflicht tritt ein
1.
in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall (unbeschränkte Steuerpflicht). Als Inländer gelten
a)
natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,

Die Tante die Dir die Wohnung vererbt hat, war in Deutschland ansässig, also war sie im Sinn des Gesetzes Inländerin, womit dann das gesamte Erbe der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt.

Das DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) mit Rumänien gilt nicht für Erbschaftsteuer.