Erbschaftssteuermeldung ...was wird wann gemeldet?
Bei einer Erbschaftssteuermeldung und dem Vorhandensein eines Schließfaches ....wird durch dieses Schließfach eine Meldung über alle Kontosalden (sofern positiv) ausgelöst ...unabhängig davon ob sie unter oder über 5000€ liegen?
Kann es jemand belegen, wie es richtig ist ...bzw. welche Antwort die IHK bei ihrer Abschlussprüfung erwartet .... ich komme leider nicht weiter....
1 Antwort
Es kommt auf den Einzelfall an.
Hat der Verblichene nur ein Konto, so muss es nciht gemeldet werden, wenn es unter 5.000,- ist.
Da aber ein Schließfach auf jeden Fall gemeldet wird, so wird man dann auch ein Guthaben von 3.500,-melden.
Ebenso wie ein Konto von 3.500,- gemeldet werden muss, wenn noch ein anderes besteht, was die Gesamtsumme auf über 5.000,- bringt.
http://www.iww.de/erbbstg/archiv/anzeigepflichten-mitteilungen-von-banken-im-erbfall-f48294