Erbschaftssteuermeldung ...was wird wann gemeldet?

1 Antwort

Es kommt auf den Einzelfall an.

Hat der Verblichene nur ein Konto, so muss es nciht gemeldet werden, wenn es unter 5.000,- ist.

Da aber ein Schließfach auf jeden Fall gemeldet wird, so wird man dann auch ein Guthaben von 3.500,-melden.

Ebenso wie ein Konto von 3.500,- gemeldet werden muss, wenn noch ein anderes besteht, was die Gesamtsumme auf über 5.000,- bringt.

http://www.iww.de/erbbstg/archiv/anzeigepflichten-mitteilungen-von-banken-im-erbfall-f48294

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986