Wieviel Geld darf mir meine Tante monatl. steuerfrei zukommen lassen?

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Ich nehme an, dass für Dich das deutsche Steuerrecht zutriff.

Vielleicht bittest Du Deine Tante die Überweisung als Mietzuschuss, also einer Zweckzuwendung, gemäß § 8 ErbStG zu deklarieren oder gemäß § 13 Abs. 1 Ziff. 12. Dann ist diese Betragshöhe unproblematisch.

Siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__8.html

Wenn die Tante ziemlich vermögend ist, ist eine monatlich Apanage von 200 Euronen aber ziemlich kleinlich. Oder ist vermögend da ein ziemlich dehnbarer Begriff?

Ziemlich kleinlich ist auch das Finanzamt mit nur 20000,-- Euronen Steuerfreibetrag innert 10 Jahren, Gelegenheitsgeschenke mal ausgenommen.

Und im übrigen: Vielleicht freut sich Deine Tante über einen Besuch von Dir. Da könnte man das doch gleich vor Ort erledigen. Bargeld taucht nämlich auf keinem Kontoauszug auf. Aber nicht, dass Du mir jetzt auf dumme Gedanken kommst!