Frage zur Teilungsversteigerung?

2 Antworten

Vielen Dank erstmal für die Antwort

Bei der Erbschaftsteuer geht es um den Punkt das die Zehnjahresfrist des Erwerbers noch nicht abgelaufen ist und das Finanzamt durch den Neuerwerb Erbschaftsteuer erheben könnte die vorher nicht angefallen ist da die Immobilie nach dem Tod es Erblassers durch zwei Erben selber bewohnt wurde. Durch die Beschlagnahmung des Grundstücks mit einem Zwangsversteigerungsvermerks könnte eine neue steuerliche Situation entstehen.

Viele Grüße

Hier meine Einschätzung:
Es entsteht keine zusätzliche Erbschaftsteuer, da die Ersteigerung kein Erb-, sondern ein Kaufvorgang ist.
Allerdings fällt Grunderwerbsteuer an wenn der "Ersteigerer" nicht bereits zu mindestens 95 % Miteigentümer war (§ 3 Nr. 3 GrEStG).
Für die anderen Erben könnte Einkommensteuer fällig werden, wenn ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vorliegt.

Sinnvollerweise sollte diese gesamte Angelegenheit mit einem Steuerberater durchgesprochen und geklärt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung