Frage zur Teilungsversteigerung?
Hallo, folgender Sachverhalt
Eine Erbengemeinschaft bestehend aus drei Personen wird sich über die Teilung einer Immobilie nicht einig und darum beantragt einer von Ihnen die Teilungsversteigerung, die Erbschaft ist bereits vier Jahre her.
Zwei Eigentümer bewohnen die Immobilie selbst, welche steuerlichen Auswirkungen hätte das ganze bezüglich Erbschaftsteuer wenn einer aus der Partei der das Haus selbst bewohnt die Immobilie bei der Teilungsversteigerung selbst ersteigert. Berechnet das Finanzamt ihm die Erbschaftssteuer nach ?
Viele Grüße
2 Antworten
Vielen Dank erstmal für die Antwort
Bei der Erbschaftsteuer geht es um den Punkt das die Zehnjahresfrist des Erwerbers noch nicht abgelaufen ist und das Finanzamt durch den Neuerwerb Erbschaftsteuer erheben könnte die vorher nicht angefallen ist da die Immobilie nach dem Tod es Erblassers durch zwei Erben selber bewohnt wurde. Durch die Beschlagnahmung des Grundstücks mit einem Zwangsversteigerungsvermerks könnte eine neue steuerliche Situation entstehen.
Viele Grüße
Hier meine Einschätzung:
Es entsteht keine zusätzliche Erbschaftsteuer, da die Ersteigerung kein Erb-, sondern ein Kaufvorgang ist.
Allerdings fällt Grunderwerbsteuer an wenn der "Ersteigerer" nicht bereits zu mindestens 95 % Miteigentümer war (§ 3 Nr. 3 GrEStG).
Für die anderen Erben könnte Einkommensteuer fällig werden, wenn ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vorliegt.
Sinnvollerweise sollte diese gesamte Angelegenheit mit einem Steuerberater durchgesprochen und geklärt werden.