Immobilienübertragung gegen Vereinbarung der Pflege- was ist aus steuerlicher Sicht zu beachten?
Wenn man sein Haus per Notarvertrag an jemanden verschenkt, mit der Auflage, daß der Beschenkte die Alterspflege des Immobilienbesitzers übernimmt. Was fällt dann genau an Steuern an - mit welchen Kosten muß der Beschenkte rechnen?
1 Antwort
Bei einer Schenkung mit Auflage in Gestalt einer Pflegeverpflichtung ist der Wert der Pflegeverpflichtung im notariell vereinbarten Leistungsumfang zu bewerten. Dies mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend. Für Schenkungen unter nicht verwandten Personen gilt ein Freibetrag von 20 kEUR.
Details siehe hier: http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/E/ErbschaftsteuerSchenkungsteuer.html
Bezüglich der Ausgestaltung des notariellen Vertrags sollte man einen Notar konsultieren.
Also den Link habe ich (wie fast immer) nicht besucht, aber die Grundaussage ist völlig korrekt. DH deshalb.