Immobilienübertragung gegen Vereinbarung der Pflege- was ist aus steuerlicher Sicht zu beachten?

1 Antwort

Bei einer Schenkung mit Auflage in Gestalt einer Pflegeverpflichtung ist der Wert der Pflegeverpflichtung im notariell vereinbarten Leistungsumfang zu bewerten. Dies mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend. Für Schenkungen unter nicht verwandten Personen gilt ein Freibetrag von 20 kEUR.

Details siehe hier: http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/E/ErbschaftsteuerSchenkungsteuer.html

Bezüglich der Ausgestaltung des notariellen Vertrags sollte man einen Notar konsultieren.


EnnoBecker  07.06.2011, 20:01

Also den Link habe ich (wie fast immer) nicht besucht, aber die Grundaussage ist völlig korrekt. DH deshalb.