Haus erben - Geschwister auszahlen - fällt Schenkungsteuer unter Lebenden an?
Hallo, wir werden zu dritt (als Kinder zu je einem Drittel) ein Haus von unserer Mutter erben (Vater bereits gestorben) mit einem Wert von ca. 360 T€; Testament ist allerdings nicht verfasst. Das Haus möchte nur einer von uns übernehmen und die anderen auszahlen d.h. ich würde etwa 100 -120 T€ ausgezahlt bekommen. Fällt für mich Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an da der Freibetrag unter Geschwistern für Schenkungen unter Lebenden ja nur 20 T€ beträgt ? Oder zählt das noch als steuerfreies Erbe ? Kann man die (eventuelle) Steuerzahlung durch ein Testament vermeiden ? (Ein Geschwisterteil möchte die Überschreibung zum jetzigen Zeitpunkt nicht) Danke
4 Antworten
Du hast geerbt und Dein erbe ist geringer als der Freibetrag von 400.000.-
Wenn Du nun Deinen Anteil an Deinen Bruder Überträgst, ist es ja keine Schenkung. Also keine Erbschaftsteuer.
Es ist eine Erbauseinandersetzung.
Hallo noch einmal - welche Kosten kann man dadurch sparen ?
Solltest du das Drittel des Hauses erben, fällt es unter den Freibetrag. Als Kind hast Du neben dem Ehepartner den zweihöchsten Freibetrag.
Wenn eines Deiner Geschwister Dir Deinen Teil abkauft, ist das aus Deiner Sicht weder ein Erbe noch eine Schenkung.
Die Zahlungen in Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung sind keine Schenkungen sondern anteilige Käufe. In dieser Situation braucht dafür nicht einmal Grunderwerbsteuer gezahlt werden.
Herzlichen Dank - ich bin sehr zufrieden
Hallo noch einmal - welche Kosten kann man dadurch sparen ?
Nach nochmaligem lesen habe ich den letzten Satz begriffen. Der Erbfall an euch ist noch nicht eingetreten.
In dem Fall ist es schon hilfreich ein Testament von der Mutter verfassen zu lassen. Nicht wegen der Steuer, die fällt so, oder so nicht an.
Aber man kann Kosten sparen.
Eure Mutter schreibt, "Das Haus bekommt Hans. Erwird zum Ausgleich an Jürgen und Dieter jeweils ...........,- auszahlen."