Welcher Fachmann eignet sich für eine Immobilienbewertung - Erbschaftsteuer?
Hallo,
durch eine Erbschaft mit Testament habe ich ein Einfamilienhaus geerbt. Wer kann nun dessen Wert für das Finanzamt ermitteln. In Frage käme wohl ein Rechtsanwalt, Gutachter, Steuerberater, und auch ein Makler? Wer ist hierbei zu empfehlen?
Gruß und Danke im voraus
4 Antworten
Ein Steuerberater, da nicht der Verkehrswert, sondern der erbschaftsteuerliche Wert nach Bewertungsgesetzuzu ermitteln ist
https://www.rosepartner.de/immobilienbewertung-erbschaftsteuer-schenkungsteuer.html
Vor der Testamentseröffnung bist Du ja noch nicht Erbin. Nachdem die Erbschaft gemeldet wurde (innerhalb von 3 Monaten) muss das FA erstmal zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung auffordern. Wenn Du dann die Erklärung gemacht hast, liegt der Bescheid auch nicht am nächsten Tag im Briefkasten, das kann dauern. In der Zeit hast Du das Haus vielleicht schon verkauft.
Zuguterletzt kannst Du einen Stundungsantrag nach 222 AO stellen. Also nicht so viele Gedanken im Voraus machen, eins nach dem anderen.
Gibt einen Spezialisten, schau mal hier:
https://immobilienbewertung-holfert.de/
Hat uns viel Geld gespart und er sehr nett kannst du direkt mal anrufen und deinen Fall abklären.
VG
Wenn es nur um das Finanzamt geht, würde ich einfach einen ortsüblichen Preis festlegen und abgeben.
Orientieren kann man sich gut an den Immobilienportalen.
Ist ein Verkauf geplant, dann würde ich mir einen Makler ins Haus bestellen, der ermittelt den Wert und erstellt dann ein Exposé.
Das Finanzamt hat hierfür im Übrigen eine eigene Abteilung und bewertet das Grundstück auch selbst noch, prüft also den von dir abgegebenen Wert.
So funktioniert das aber leider nicht - in der Anlage Grundstück zur Erklärung zur Feststellung des Bedarfswertes wird alles mögliche abgefragt, aber kein ortsüblicher Preis.
Den kann man in den Fragebogen vom Gericht eintragen - der dient aber nur zur Ermittlung der Gerichtsgebühr.
Da es sich um eine Bewertung nach steuerlichen Gesichtspunkten handelt, sollte der Steuerberater, der die ERbschaftsteuererklärung macht, auch die Bewertung vornehmen.
Nur wenn das Finanzamt nicht darauf einsteigt, kann man sich noch andere Hilfe holen.
Danke. Es kommt ja eine Menge auf einen zu. Ich sollte ja wohl bald das Finanzamt wg. der LohnsteuerVorauszahlung informieren, die quartalsweise eingezogen wird. Wenn denn nun das FA, die bestimmt schon über den Sterbefall informiert wurden, nun auch die Info von mir erhalten, kommt sicher bald ein Formular zur Erbschaftssteuer. Nun sind wir gerade erst dabei die Ahnen zu ermitteln, d.h., es gab noch keine Testamentseröffnung. Wenigstens die wollte ich abwarten, bevor es an den Verlauf geht, vorher könnte ich die Erbschaftsteuer nicht zahlen. Wie geht man da am besten vor?