Welcher Fachmann eignet sich für eine Immobilienbewertung - Erbschaftsteuer?

4 Antworten

Ein Steuerberater, da nicht der Verkehrswert, sondern der erbschaftsteuerliche Wert nach Bewertungsgesetzuzu ermitteln ist

https://www.rosepartner.de/immobilienbewertung-erbschaftsteuer-schenkungsteuer.html


Logis 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 09:39

Danke. Es kommt ja eine Menge auf einen zu. Ich sollte ja wohl bald das Finanzamt wg. der LohnsteuerVorauszahlung informieren, die quartalsweise eingezogen wird. Wenn denn nun das FA, die bestimmt schon über den Sterbefall informiert wurden, nun auch die Info von mir erhalten, kommt sicher bald ein Formular zur Erbschaftssteuer. Nun sind wir gerade erst dabei die Ahnen zu ermitteln, d.h., es gab noch keine Testamentseröffnung. Wenigstens die wollte ich abwarten, bevor es an den Verlauf geht, vorher könnte ich die Erbschaftsteuer nicht zahlen. Wie geht man da am besten vor?

Andri123  23.06.2024, 11:04
@Logis

Vor der Testamentseröffnung bist Du ja noch nicht Erbin. Nachdem die Erbschaft gemeldet wurde (innerhalb von 3 Monaten) muss das FA erstmal zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung auffordern. Wenn Du dann die Erklärung gemacht hast, liegt der Bescheid auch nicht am nächsten Tag im Briefkasten, das kann dauern. In der Zeit hast Du das Haus vielleicht schon verkauft.

Zuguterletzt kannst Du einen Stundungsantrag nach 222 AO stellen. Also nicht so viele Gedanken im Voraus machen, eins nach dem anderen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjFxqXkqPGGAxUy8AIHHdW8DtgQFnoECCMQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.erbrechtsinfo.com%2Fsteuern-finanzen%2Ferbschaftssteuer-faelligkeit%2F&usg=AOvVaw3fOMdsaBDXlUnohCRzz2zK&opi=89978449

Eifelia  24.06.2024, 09:49
@Logis

Das erklärt Dir der Steuerberater. Die Herausforderung liegt allerdings darin, einen zu finden, der Neumandanten aufnimmt - wenn Du noch keinen hast.

Wenn es nur um das Finanzamt geht, würde ich einfach einen ortsüblichen Preis festlegen und abgeben.

Orientieren kann man sich gut an den Immobilienportalen.

Ist ein Verkauf geplant, dann würde ich mir einen Makler ins Haus bestellen, der ermittelt den Wert und erstellt dann ein Exposé.

Das Finanzamt hat hierfür im Übrigen eine eigene Abteilung und bewertet das Grundstück auch selbst noch, prüft also den von dir abgegebenen Wert.


Eifelia  24.06.2024, 11:04

So funktioniert das aber leider nicht - in der Anlage Grundstück zur Erklärung zur Feststellung des Bedarfswertes wird alles mögliche abgefragt, aber kein ortsüblicher Preis.

Den kann man in den Fragebogen vom Gericht eintragen - der dient aber nur zur Ermittlung der Gerichtsgebühr.

Da es sich um eine Bewertung nach steuerlichen Gesichtspunkten handelt, sollte der Steuerberater, der die ERbschaftsteuererklärung macht, auch die Bewertung vornehmen.

Nur wenn das Finanzamt nicht darauf einsteigt, kann man sich noch andere Hilfe holen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung