Elternhaus erbschaftssteuerfrei bei Auszahlung?
Im Rahmen einer Erbauseinandersetzung will ein Erbe das Elternhaus übernehmen und sein Geschwister auszahlen. Angenommen, die Freibeträge von 400.000 sind mit der sonstigen Erbmasse genau ausgeschöpft, wie wird die Erbschaftssteuer berechnet: Eigennutzer steuerfrei und Geschwister mit Auszahlungsbetrag voll steuerpflichtig? Was ist, wenn durch die Erbauseinandersetzung die steuerliche Frist von 6 Monaten für die Eigennutzung nicht eingehalten werden kann?
1 Antwort
Bei einer so hohen Erbschaft ( über 400.000,-€ pro Kind) sollte man sich evtl. einen Steuerberater leisten können.
Hier antwortet ja offenbar keiner der beteiligten Steuerberater kostenlos auf die schwer verständliche Frage.
Aus meinem Halbwissen ergibt sich auch kein erhöhter Freibetrag (über 400.000,-€) daraus, dass man über 6 Monate eine Immobilie selbst bewohnt hat. Aber möglicherweise ist das ja so.
Hier antwortet ja offenbar keiner der beteiligten Steuerberater kostenlos auf die schwer verständliche Frage.
Stimmt, wobei es nicht um kostenlos geht, sondern mehr um den Punkt, dass sich hier eine HAftungsfrage ergeben könnte.
Es gibt Umstände, die dazu führen, das für ein vererbtes Familieneigenheim keine Erbschaftsteuer gezahlt werden muss (ohne den Freibetrag zu vermindern).
Aber die Behandlung von Ausgleichszahlungen in dem Zusammenhang und ohne die Zahlen zu kennen und ohne ggf. auf die Verträge Einfluss nehmen zu können, ist einfach zu heiss.
Ich habe vor 2 Wochen ein Problem (in einer anderen Steuerart) gelöst, was von einem der Frager hier in der Kanzlei nochmals vorgetragen wurde und woran ein namhafter Notar gescheitert war, bzw. sich nicht in der Lage fühlte. Aber so geht das, da ist dann auch ggf. die Vermögenschadenhaftpflicht mit im Boot.