Darf ich ein Zimmer im geerbten Elternhaus untervermieten?
Ich habe gemeinsam mit meinen Schwestern das Elternhaus geerbt. Ich habe das Haus übernommen und meine Schwestern ausbezahlt. Jetzt bin ich gemeinsam mit meiner Frau eingezogen. Nun möchte ich im Haus ein Zimmer untervermieten. Ist es dann immer noch als Familienheim Steuerbefreit? Das gesamte Erbe liegt über dem Freibetrag.
2 Antworten
Als nächstes wird wohl die Frage kommen: “ Wie fülle ich die Anlage V aus:“ etc. .“Wie mache ich die Afa?“ Da solltest Du Dich mal schlau machen. Du bist Vermieter und nicht Untervermieter. Natürlich darfst Du ein Zimmer vermieten. Es hat aber andere steuerliche Konsequenzen als Du denkst. Es sind “Einnahmen aus Vermietung...“, denen Ausgaben gegenübergestellt werden. (ich mal wieder als Laie).
Nein.
Als Eigentümer kannst Du in D nicht untervermieten, sondern nur vermieten. Untervermieten können nur Mieter.
Deine Mieteinnahmen sind einkommensteuerpflichtig und nicht "Steuerbefreit". Ob Du mit den Nettomieteinnahmen allerdings überhaupt Einkommensteuer zahlen musst, ist eine ganz andere Frage, die sich nach all Deinen steuerpflichtigen Einkünften (minus Sonderausgaben etc.) richtet.