Nachforderung von Erbschaftsteuer?

4 Antworten

Das Finanzamt erfährt ohnehin den Kaufpreis. Der Notar muss Abschriften aller Grundstückskaufverträge dorthin schicken, vonwegen der Grunderwerbsteuer.

Allerdings wird der Erbschaftsteuerbescheid deswegen nicht geändert.

Ulrich

Obacht! Beauftragst du für die Beurkundung des Kaufvertrags denselben Notar, der auch für den Erbscheinsantrag tätig war, kann nicht ausgeschlossen werden, dass er aufgrund der kurzen zeitl. Folge zwischen Erwerb und Veräusserung die Gebühren nach einem höheren (Nachlass-)Wert berechnet und die Differenz nachfordert.

Das Finanzamt ermittelt einen Bedarfswert, der nicht identisch sein muss mit dem gemeinen Wert, also keine Panik. Es passiert nix.

Nö und nochmal nö