Nachforderung von Erbschaftsteuer?
Ich habe ein Haus von meinem Onkel, der im November 2018 verstorben ist, geerbt. Der Erbschaftsteuerbescheid ist mir bereits zugestellt worden, wobei der Wert der Immobilie durch das Finanzamt ermittelt und als Basis zur Ermittlung der zu zahlenden Erbschaftsteuer zum Ansatz gebracht wurde.
Nun kann ich das Haus zu einem höheren Wert als vom Finanzamt ermittelt verkaufen.
Frage: Muss ich dem Finanzamt den Verkaufspreis mitteilen und wenn ja, wird dann der Erbschaftsteuerbescheid vom Finanzamt auf Basis des höheren Verkaufspreises neu erstellt ?
4 Antworten
Das Finanzamt erfährt ohnehin den Kaufpreis. Der Notar muss Abschriften aller Grundstückskaufverträge dorthin schicken, vonwegen der Grunderwerbsteuer.
Allerdings wird der Erbschaftsteuerbescheid deswegen nicht geändert.
Ulrich
Obacht! Beauftragst du für die Beurkundung des Kaufvertrags denselben Notar, der auch für den Erbscheinsantrag tätig war, kann nicht ausgeschlossen werden, dass er aufgrund der kurzen zeitl. Folge zwischen Erwerb und Veräusserung die Gebühren nach einem höheren (Nachlass-)Wert berechnet und die Differenz nachfordert.
Das Finanzamt ermittelt einen Bedarfswert, der nicht identisch sein muss mit dem gemeinen Wert, also keine Panik. Es passiert nix.
Nö und nochmal nö