Ich habe ein Haus von meinem Onkel, der im November 2018 verstorben ist, geerbt. Der Erbschaftsteuerbescheid ist mir bereits zugestellt worden, wobei der Wert der Immobilie durch das Finanzamt ermittelt und als Basis zur Ermittlung der zu zahlenden Erbschaftsteuer zum Ansatz gebracht wurde.

Nun kann ich das Haus zu einem höheren Wert als vom Finanzamt ermittelt verkaufen.

Frage: Muss ich dem Finanzamt den Verkaufspreis mitteilen und wenn ja, wird dann der Erbschaftsteuerbescheid vom Finanzamt auf Basis des höheren Verkaufspreises neu erstellt ?