Werde eine OHG verklagen müssen: wen sollte ich alles einbeziehen bei der Klage?
Ich laufe auf einen Streit mit einer OHG zu. Ich habe eine offene Forderung aus 2008, die nicht beglichen wurde. Ich bin kein Jurist und kenne mich mit Gesellschaftsrecht auch wenig aus. Aber ein Gespräch mit Bekannten über die OHG und OHGs generell hat mich sensibilisiert.
Ich vermute, dass die OHG an sich kein Geld mehr hat bzw. sehr wenig. Wen kann bzw. sollte ich bei der Klage alles mit einbeziehen? Wie ist das mit der Haftung? Haftet nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen oder auch die Gesellschafter?
Es gibt 2 Gesellschafter, einer davon ist wohl pleite. Soll ich also gleich neben der OHG den anderen (vermutlich liquiden) Eigner (haftet der mit seinem Privatvermägen?) verklagen, um an meine Forderung zu kommen? Mit letzterem habe ich eigentlich wenig zu tun, aber....
1 Antwort
Die OHG hat eine Passivlegitimation, ist also als Rechtsperson verklagbar (§ 124 HGB). Das würde ich auch in der Form machen, denn die Gesellschafter einer OHG haften für Schulden udn Verpflichtungen dieser Gesellschaft solidarisch, unbeschränkt und unmittelbar.
Ich würde die Klage richten an:
XY OHG, vertreten durch die GEsellschafter Z, Y, X-
Mit dem positiven Urteil in der Tasche kann dann gegen jeden der einzelnen Gesellschafter vorgegangen werden. Keine darf einwenden, das ein anderer der Gesellschafter ja die Bestellung unterschrieben hätte, oder was die sonst einwenden könnten.