Auto wurde von einem Dritten mit einem Einkaufswagen beschädigt. Welche Versicherung ist zuständig?
Ist die Haftpflicht der Kfz-Versicherung oder die Privathaftpflicht zuständig?
2 Antworten
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Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers, sofern die Beschädigung beim Be- oder Entladen seines Fahrzeugs erfolgt ist. Anderenfalls ist der Schaden in der Regel von einem eventuell bestehenden Privathaftpflichtversicherungsvertrag des Verursachers gedeckt.
Als Autobesitzer interessiert mich nicht, ob der Verursacher versichert ist.
Die Schadenersatzplicht ergibt sich aus § 823 und die Höhe aus § 249 BGB.
Wenn der Verursacher eine Privathaftplicht hat, ist es gut für ihn, denn die wird die ihn schadlos halten.