Nießbrauch, Rechte und Plichten?
Meine Frau hat ein 3 Parteienhaus von ihrem Vater geerbt, in dem auf einer Wohnung ein Nießbrauch für die Stiefmutter meiner Frau eingetragen wurde. Kann die Stiefmutter auf Renovierungsarbeiten drängen (z.B. Fenstererneuerung, da die Fenster ca. 30 Jahre alt sind, und dem Alter entsprechend nicht mehr ganz winddicht sind)? Welche Pflichten hat der Nießbraucher gegenüber dem Eigentümer bzw. umgekehrt? Es wurde nur ein Nießbrauch im Testament vereinbart, aber kein Nießbrauchvertrag erstellt.
Mit besten Grüßen,
Horstmann
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