Die erstattete Mehrwertsteuer wird als Gewinn vom Finanzamt berechnet
Photovoltaikanlage wurde im Dezember 2007 in Betrieb genommen. Die Mehrwertsteuer wurde vom Finanzamt damals erstattet. Im Jahreslohnsteuerausgleich für 2008 wird die die erstattete MWSt (in 2007) vom Finanzamt als Gewinn berechnet und wirkt sich natürlich kräftig auf die Rückerstattung (negativ) aus. Ich habe die MWSt vorfinanziert und durch die Gewerbeanmeldung zurückerhalten. Ist das Rechtens???? Die Anlage wird über Kredit finanziert und durch die Abschreibung fahre ich deshalb mit minus. Wie kann ich den Widerspruch begründen?? Wer kann mir helfen? MfG OpaMikel
2 Antworten
NEin, das ist richtig. Bei der Gewinnermittlung in Form einer Einnahmen-ausgaben-Überschussrechnung ist die Umsatzsteuer die man zusammen mit den Einnahmen bekommt, Betriebseinnahme. Die Vorsteuer die in den Kosten enthalten ist Betriebsausgabe udn die Steuer die man ans Finanazamt abführt ebenso Betriebsausgabe, wie Erstattungen Betriebseinnahmen sind.
Die Erstattung, die Dir nun als Ertrag angerechnet wurde, war im Zeitpunkt der Zahlung als Vorsteuer auch Betriebsausgabe und hat den Gewinn gemindert.
Hier findest Du auch Beispielrechnungen: http://www.test.de/themen/bauen-finanzieren/test/-Solarstromanlagen/1791121/1791121/1798488/
Mehrwertsteuer ist ein durchlaufender Posten! bei richtigem Konzept machst Du Anfangsverluste im wesentlichen durch die degressive Abschreibung (12,5 % vom Restbuchwert oder die lineare mit 5 %) und die einmalige 20 %ige Sonderabschreibung. Hierdurch wird der positive Saldo (aus Netzvergütung minus Stromzählermiete, Voltaikversicherung) überkompensiert.