Photovoltaikanlage wurde im Dezember 2007 in Betrieb genommen. Die Mehrwertsteuer wurde vom Finanzamt damals erstattet. Im Jahreslohnsteuerausgleich für 2008 wird die die erstattete MWSt (in 2007) vom Finanzamt als Gewinn berechnet und wirkt sich natürlich kräftig auf die Rückerstattung (negativ) aus. Ich habe die MWSt vorfinanziert und durch die Gewerbeanmeldung zurückerhalten. Ist das Rechtens???? Die Anlage wird über Kredit finanziert und durch die Abschreibung fahre ich deshalb mit minus. Wie kann ich den Widerspruch begründen?? Wer kann mir helfen? MfG OpaMikel