Nießbrauch, Rechte und Plichten?
Meine Frau hat ein 3 Parteienhaus von ihrem Vater geerbt, in dem auf einer Wohnung ein Nießbrauch für die Stiefmutter meiner Frau eingetragen wurde. Kann die Stiefmutter auf Renovierungsarbeiten drängen (z.B. Fenstererneuerung, da die Fenster ca. 30 Jahre alt sind, und dem Alter entsprechend nicht mehr ganz winddicht sind)? Welche Pflichten hat der Nießbraucher gegenüber dem Eigentümer bzw. umgekehrt? Es wurde nur ein Nießbrauch im Testament vereinbart, aber kein Nießbrauchvertrag erstellt.
Mit besten Grüßen,
Horstmann
1 Antwort
Zu allererst ist der Nießbrauch mal ein Recht des Nießbrauchers.
Es sind hier die §§ 1047 und 1048 des BGB anzuwenden.
http://www.juraforum.de/gesetze/BGB/1047/1047_BGB_lastentragung.html
Der Nießbraucher ist sogar (wenn es nicht anders vereinbart wurde), die Lasten für in diesem Fall die Wohnung zu zahlen. Wenn sie also neue Fenster haben möchte, so mag sie sich welche einbauen lassen.
Aber wohlbemerkt, alle diese Bedingungen lassen sich in einem Vertrag abändern, oder können durch das Testament besonders gefaßt sein (steht nicht im Sachverhalt).
Ausserdem wichtig:
Ist es ein Nießbrauch, oder ein lebenslängliches Wohnrecht? Das wäre ein Unterschied.