In welchem Zeitraum, muss man nach einen Kfz.-Unfall zum Arzt gehen ?
Hallo,
ich hatte vergangenen Freitag einen unverschuldeten Autounfall. Mir hat dann bis Montag ganz schön das Hirn gebrummt. Dann war ich aber Beschwerdefrei, bzw. kenne ich Kopfschmerzen auch überhaupt nicht. Jetzt kommen diese aber in Schüben wieder und ich frage mich ob ich doch zur Absicherung zum Arzt gehen sollte. Nur macht das noch Sinn ?
3 Antworten
hier bekommst du dazu ein aussagekräftiges urteil geliefert und hoffe es hilft dir weiter. gute besserung!
Unfall sofort bei Versicherung melden!
Das Oberlandesgericht Koblenz weist darauf hin, dass ein Autofahrer, der Schadensersatzforderungen des Unfallgegners nicht innerhalb einer Woche seiner Haftpflichtversicherung meldet, seinen Versicherungsschutz verlieren kann.
Das Gericht bejahte die Verletzung dieser dem Versicherungsnehmer obliegenden Anzeigepflicht im Falle einer Frau, die ihrer Versicherung den von ihr verursachten Unfall erst gemeldet hat, nachdem sie in einem Gerichtsverfahren zum Ersatz des Schadens des Unfallgegners verurteilt wurde. Durch dieses grob fahrlässige Verhalten konnte die Versicherung Grund und Höhe des Haftpflichtanspruches nicht (mehr) überprüfen und durfte daher die Erstattung ablehnen.
Urteil des OLG Koblenz
10 U 68/00
NJW Heft 23/2001, Seite LIV
weiter: http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/ur18p01039.htm
Ja, denn Dinge wie Schleudertrauma usw. können vom Arzt ggf. auch zeitlich lokalisiert werden.
Ich würde auf jeden Fall zum Arzt gehen. Das macht immer Sinn und hat nichts damit zu tun, wann der Unfall war. Denn es können ja unfallbedingt auch weit nach dem Unfall Beschwerden auftreten.