Kein Rechtsschutzfall, wenn Fall durch Erstberatung abgeschlossen ist? Dann keine Selbstbeteiligung?
Ich habe grade einen Anwalt eingeschaltet, wir hatten nur 2 kurze Termine. Nun hab ich gelesen, daß es in meiner Rechtsschutzversicherung kein Rechtsschutzfall ist, wenn der Fall durch Erstberatung abgeschlossen ist, man muß dann keine Selbstbeteiligung zahlen. Nun frage ich mich, ob die 2 Anwaltsgespräche noch unter den Fall erste Beratung fallen? Weiß jemand von Euch Bescheid? Danke schon mal. Wäre ja gut, dann würde ich mir die Eigenbeteiligung von 150 Euro sparen.
2 Antworten
bei meiner rechtsschutzversicherung wurde es so gehandhabt: erst ein beratungsgespräch um erst einmal festzustellen ob sich eine klage überhaupt vertreten lässt bzw. erfolg verspricht. dann setzt sich der anwalt mit der versicherung in verbindung. danach wurde mir durch die versicherung mitgeteilt das der streitfall übernommen wird. unter der voraussetzung die eigenbeteiligung an den anwalt zu überweisen.
auch eine erstberatung würde bei uns unter den eigenanteil fallen und müssten dann selber bezahlen. wenn aber klage erhoben wird bzw. es vor gericht gehen würde brauchen wir keine weiteren kosten bezahlen als die selbstbeteiligung.
in den versicherungsbedienungen steht dies aber genau drin. wird aber von den versichern unterschiedlich behandelt.
Es heißt bei den Versicherungen genau so: keine selbstbeteiligung, wenn durch ERstberatung erledigt. Das bedeutet vor allem, das es keine Prozess, oder vergleichsgebühr gibt, sondern eben nur eine Beratung. Ich denke der Rechtsanwalt wird wissen, was er in der Rechnung zu schrieben hat, damit es unter die Regel fällt.