Was passiert wenn der Vater unverschuldet Erkrankt ist und daher kein Unterhalt Zahlen kann
Der Vater meiner Tochter hatte vor 5 Jahren einen Schlaganfall. Er konnte daher nicht mehr seinen Unterhalt zahlen. Ich habe mich daher an die Unterhaltsvorschußkasse gewendet, die mir weiter half. Jetzt bekomme ich seit 5 jahren denn Unterhalt vom Staat. Meine Tochter wird imFebruar 2010 12 Jahre und somit fählt die stütze vom Amt weg. Ihr Vater ist aber leider immernoch nicht voll Arbeitsfähig da sein Kurzzeitgedächniss durch denn Schlaganfall in mitleidenschaft gezogen worden ist. Ich stehe in Arbeit hab aber nur eine 25 Sunden Woche und hab somit leider auch nicht so viel Geld. Ich bin daher auf die 164 Euro im Monat angewiesen. Was Kann ich machen wenn das Amt nicht mehr Zahlt und der Vater , aus denn gegebenen umständen, nicht zahlen kann? Ich würd mich freuen wenn mir hier jemand weiter helfen kann.
2 Antworten
Den Kinderzuschlag beantragen sie bei Ihrer Familienkasse. Alles viel Papier zum ausfüllen, meist sind alle Anträge aber gleich aufgebaut und verlangen die selben Angaben. Deshalb schon mal gleich alles doppelt kopieren. Sie brauchen Einkommensnachweis, Kindergeldnummer, Mietvertrag, Wenn Eigenheim dann Bankauszug über laufende Zahlungen sowie finanzierung der Hütte, Heizkostennachweis, Nebenkostenabrechnung, Versicherungen (alle einreichen was nicht bezahlt wird streichen die von allein)KFz Versicherung wird übernommen wenn sie damit zur arbeit fahren müssen,Ablehnung vom Jugendamt wegen Unterhaltsvorschuß, Lohnsteuerkarte (muß nur kurz vorgelegt werden bzw. eine Kopie davon. Ich hoffe das wars so ziemlich. Nehmen Sie alles mit, gehen sie zur Arge und reichen den Antrag sofort ein. Die helfen auch beim Ausfüllen. Jeder Tag zählt, da sie nur ab dem Antragstag das Geld bekommen. Anders bei Kiz oder Wohngeld, da zählt der Monat, das heist sollte das zutreffen spätestens morgen zumindest einen Formlosen antrag einreichen. Dann erhalten sie für den kpl. Monat das Geld fallses zusteht.
Leider muss man in Deutschland wegen Hilfe zu vielen Ämtern.
Es bietet sich dann an:
Familienkasse = Kindergeldzuschlag
Wohngeldstelle = Wohngeld
Ultima atio, wenn alles nicht fruchtet, dann auch beim Jobcenter wegen ALG II versuchen.