Wenn man nach Kündigung Abfindung bekommt, wird das dann erst aufs Arbeitslosengeld angerechnet?
Wie sieht es aus, wenn man per 30.4. gekündigt wird u. dazu noch eine kleine Abfindung von 2000,- erhält. Muß man das dann erst aufbrauchen bevor man Anspruch auf ALG hat oder ist das zu niedrig u. es gibt Freibeträge hierfür?
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"Diese weit verbreitete Auffassung hat ihren Grund wohl darin, dass vor einigen Jahren tatsächlich eine Anrechnung von Abfindungen auf Arbeitslosengeld stattgefunden hat. Die damalige Regelung wurde aber schon vor längerer Zeit abgeschafft. Seitdem gibt es keine grundsätzliche Anrechnung von Abfindungen auf Arbeitslosengeld mehr. Statt dessen findet eine Anrechnung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen statt, die in § 143a SGB III geregelt sind." Hier schön nachzulesen http://www.dr-hildebrandt.de/abfindung/abfindung_20.htm