Wenn ich jemand aus Gefälligkeit in meinem Auto mitnehme, in meinem Fall zu einem Bundesligaspiel, ich aber durch ein Versehen die Vorfahrt missachte, wobei es zu einem Zusammenstoß und einer Verletzung meines Beifahrers gekommen ist, ist dann meine Haftung gegenüber dem Beifahrer ausgeschlossen?