Fahrtkosten absetzen, wenn man "Zweitwohnsitz" nicht gemeldet?
Arbeitgeber und betreffendes Finanzamt sind in Stadt A, dort wohne ich auch bei einem Freund die Hälfte der Woche, ohne allerdings dort gemeldet zu sein. Meine Arbeitsstelle ist allerdings in Stadt B (Entfernung etwa 80km), wo in Dorf C (5km Entfernung zu Stadt B) mein elterlicher Hauptwohnsitz ist. Auch mein privater PKW hat ein Kennzeichen der Stadt B. Nun fahre ich Montag morgens die 80km von Stadt A nach Stadt B und am Mittwoch (weil ich teilzeit arbeite) nachmittag von Stadt B nach Stadt A. Wären also überschlagen 160 km in der Woche + 20 km zwischen Stadt B und Dorf C zwischen Montag und Mittwoch. Gibt es eine Möglichkeit diese 160km steuerlich abzusetzen, obwohl ich in Stadt A nicht gemeldet bin und ohne dass sich das Finanzamt für diese Situation näher interessiert und dann vielleicht noch auf die Idee kommt, das dem Einwohnermeldeamt weiter zu verpetzen? Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht auch die Adresse von Stadt A (in der ich nicht gemeldet bin, weil ich ja dort nur paar Tage die Woche bei nem Freund bin), und die adresse ist auch sonst immer angegeben, weil es da bei den Angaben ja nicht um den gemeldeten Wohnsitz geht, sondern um eine Adresse, bei der ich erreichbar bin...
1 Antwort
Also der Arbeitgeber ist in A, aber Deine Arbeitsstell ist in B.
Ist das eine langfristige Baustelle, oder ein Zweigbetrieb, oder warum sonst arbeitest Du für einen Arbeitgeber in A doch in der Stadt B?
Diese Sache ist schwer zu beurteilen, weil diese Gründe nicht bekannt sind. Die Meldeadressen sind relativ egal, weil es um den tatsächlichen Lebensmittelpunkt geht, denn die Zeit in der nicht gearbeitet wird, wird ja beim Freund verbracht. Lebensmittelpunkt scheint also in A zu sein.
Dann wäre "C" eine art doppelte Haushaltsführung und die Kilometer voll abzugsfähig, aber mit allen Vorbehalten, denn die Gründe sind nciht ganz klar.