Umtausch nur gegen Gutschein, weil Information auf dem Kassenbon steht?!

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Nein, die Schuhe sind in Ornung, jedenfalls hast Du nichts von einem Schaden geschrieben.

Ein Umtausch ist reine Kulanz. Der Verkäufer könnte ihr auch sagen "versteigern sie die doch bei eBay."

Sie kann gegen passende andere Taquschen, oder den Gutschein nehmen udn Gelegentlich andere im gleichen Geschäft gegen den Gutschein erwerben.

Sollte sie vor Gericht gehen, hat sie nicht nur Schuhe, die nciht passen, sondern auch noch die Gerichtskosten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Früher Revisionsleiter einer Privatbank