Haus auf Erbpacht, Kann ich es unserem Jüngsten Überschreiben ohne einwilligung der Kirche
Mein Mann(69) und ich (61) haben es noch einmal gewagt und ein Haus gekauft. Es steht auf einem Erbpachtgrundstück der Kirche. Beim Umbau hat unser jüngster Sohn tatkräftig mitgearbeitet und als Elektriker alle Leitungen neu verlegt. Er möchte sich außerdem mit 20.000 Euro finanziell beteiligen. Kann er nach unserem Tod das Haus übernehmen ohne unsere beiden anderen Kinder auszuzahlen. Können wir es ihm eventuell überschreiben ohne Erlaubnis der Kirche, Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
2 Antworten
In der Regel muss die Kirche einer Übertragung zustimmen. Aber das ist eine reine Formsache. So soll eine "Rotlichtnutzung" (Bordell o.ä.) verhindert werden. Ein Zustimmungsrecht ergibt sich aber eindeutig aus dem Erbbaurechtsvertrag. Hat die Kirche beim Kauf Ihres Hauses zugestimmt? Wenn ja, wird sie auch bei einer Übertragung zustimmen müssen. Aber wie gesagt im Erbbaurechtsvertrag ist das alles geregelt. Wenn für Sie der Vertrag nicht eindeutig zu verstehen ist, dann wenden Sie sich an einen NOTAR. Auf keinen Fall nur an einen Rechtsanwalt. Notare kennen sich besser aus im Grundstücksrecht. Eine anderweitige Übertragung an Ihren Sohn scheidet aus. Bei Immobilien müssen Sie alles grundbuchrechtlich mit Hilfe eines Notars vornehmen.
Ihr könnt natürlich eurer haus verkaufen, oder verschenken , an wen ihr wollt. Der muss an die Kirche nur den erbbauzins zahlen. Durch die Übertragungsurkunde bekommen die das sowieso mitgeteilt.
Das Haus einem Kind allein zu vererben, dazu müßte man alle werte ennen. Ihr müßtet auf jeden Fall schriftlich festhalten wie hoch sein Anteil an Arbeit und in Geld war.
Aber ohne Eure übrigen Vermögenswerte zu kennen, kann man eine Aussage über Pflichtteile für die anderen Kinder, bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche nicht machen.