Keine Steuerbescheingigung weil keine Kapitalertragssteuer geflossen ist?
Hallo,
weil ich bei mehreren Banken Freistellungsaufträge und Kapitalerträge habe möchte/muss ich diese in der Steuererklärung angeben und nicht genutzte Freibeträge auf gezahlte Steuern aufzurechnen.
Eine Bank meint jedoch, dass weil bei ihr keine Kapitalertragssteuer geflossen ist (alles durch Freistellungsauftrag gedeckt), keine Steuerbescheinigung ausgestellt werden braucht. Sie hat mir lediglich eine Erträgnisaufstellung geschickt und der Bankberater meinte das ist für das Finanzamt ausreichten. Ich denke aber das Finanzamt will auch hier eine Steuerbescheinigung.
Kann mir bitte jemand sagen was von beidem stimmt?
Tausend Dank!
Grüße, Marc
2 Antworten
Die aktualisierten Bestimmungen zur Abgeltungssteuer (BMF-Schreiben vom 22.12.2009, siehe http://kuerzer.de/ASteuer22122009) weisen bei der Günstigerprüfung in Randziffer 150, Absatz 2, Satz 2 ausdrücklich auf "Hierzu sind sämtliche Steuerbescheinigungen einzureichen." hin. Demnach müssen auch Steuerbescheinigungen mit einer Null-Steuer erstellt werden.
Ich würde das Kreditinstitut auf diese Fundstelle hinweisen.
Sprich gegenüber der Bank immer vom Sparer-Pauschbetrag, da dies kein Freibetrag ist.
Wenn keine Steuer geflossen ist, kann auch keine bescheinigt werden. da reicht die Erträgnisaufstellung.