Keine Steuerbescheingigung weil keine Kapitalertragssteuer geflossen ist?

2 Antworten

Die aktualisierten Bestimmungen zur Abgeltungssteuer (BMF-Schreiben vom 22.12.2009, siehe http://kuerzer.de/ASteuer22122009) weisen bei der Günstigerprüfung in Randziffer 150, Absatz 2, Satz 2 ausdrücklich auf "Hierzu sind sämtliche Steuerbescheinigungen einzureichen." hin. Demnach müssen auch Steuerbescheinigungen mit einer Null-Steuer erstellt werden.

Ich würde das Kreditinstitut auf diese Fundstelle hinweisen.

Sprich gegenüber der Bank immer vom Sparer-Pauschbetrag, da dies kein Freibetrag ist.

Wenn keine Steuer geflossen ist, kann auch keine bescheinigt werden. da reicht die Erträgnisaufstellung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986