Das Finanzamt will nach Umschuldung der Hypotheken für meine vermieteten Wohnungen die Schuldzinsen nicht mehr als Werbungskosten in Vermietung und Verpachtung anerkennen, da als Sicherheit für die Hyptheken mein schuldenfreies selbstgenutztes Eigenheim ins Grundbuch eingetragen wurde.
Die Hypothekenzinsen fallen einzig und alleine deshalb an, weil beide Hypotheken ausschließlich zur Finanzierung der beiden Wohnungen dienen. Beide Hypothekenfinanzierungen lösten direkt die ausgelaufenen Hypotheken des BHW ab und haben beide Wohnungen nahtlos weiterfinanziert.
Was kann ich nun tun??