Buchhaltung bei Ausgaben über Freelancer-Plattform Upwork?

Mein Geschäftsmodell baut darauf auf, dass ich Dienstleistungen von Freelancern auf der Plattform Upwork "einkaufe", das sind also meine Betriebsausgaben/Investitionen. Die Freelancer sind auf der ganzen Welt verteilt und ich bekomme die Rechnungen nicht von ihnen, sondern von Upwork selbst. Leider erfüllen diese Rechnungen nicht alle (deutschen) gesetzlichen Anforderungen. So fehlt beispielsweise die Steuernummer von Upwork.

1) Reichen die Upwork Rechnungen trotzdem aus, um die Betriebsausgaben geltend zu machen?

2) Wie sieht es mit Umsatzsteuer/Vorsteuer aus?
Da Upwork in den USA sitzt muss das Reverse Charge Verfahren angewendet werden (wird auch so auf der Rechnung ausgewiesen).

Die Upwork Rechnung enthält:

-Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers

-Ausstellungsdatum der Rechnung

-Fortlaufende Rechnungsnummer

-Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung

-Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung

-Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt

-Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts

-Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung

-Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers

Das einzige was fehlt ist die Steuernummer von Upwork, und die wird wohl auch kaum zu bekommen sein.

Heißt das, dass ich nicht das Reverse-Charge anwenden kann/muss?

Buchhaltung, Freelancer, Rechnungswesen, Steuern, Betriebsausgaben
Geleistete Anzahlungen mit Skonto buchen?

Hallo liebe Community,

folgendes Problem: Sagen wir, mein Musterkunde bestellt Ware im Wert von 50.000 € Netto Plus Umsatzsteuer. Zur Produktionsfreigabe hätten wir gern eine Anzahlung in Höhe von 30%, entsprechend stelle ich eine Anzahlungsrechnung über Netto 15.000 € + 2.850 € MwsT = 17.850 €.

Bezahlt der Kunde die 17K, buche ich 15K auf geleistete Anzahlungen, 2,85K auf Steuer und wenn die Schlussrechnung gestellt wird, löse ich das ganze wieder auf. Soweit so einfach.

Jetzt ist es so, dass Kunde aber gerne einen Skonto von 2% in Anspruch nehmen möchte. Somit werden von meinem Musterkunden nicht 17.850 € überwiesen, sondern nur 17.493,00 €. Wenn ich das umrechne, komme ich auf 14.700 € netto + 2.793 € UST. Und jetzt komme ich ins trudeln.

-> Wie verbuche ich in dieser Situation den Skonto und die Anzahlung?

  1. Der Kunde hat nur 14.700 € (netto) bezahlt, also buche ich auch nur 14.700 € auf die erhaltenen Anzahlungen und buche auch nur 2.793 € auf die Steuer-VBK.
  2. Die Schlussrechnung über 70% müsste in meiner Welt über 35.000 € netto + 6.650 € = 41.650 € betragen, unabhängig davon, ob zuvor Skonto gezogen worden ist oder nicht. Aber wenn ich nur 14.700 € auf meinem Anzahlungs-Konto habe , fehlen in meinem Buchungssatz 300 €.
  3. Oder ist meine Annahme falsch und die Schlussrechnung beträgt nicht 35K sondern 35.300 € (+ Steuer) ? Aber dann hätte ich ja den Skontoabzug ignoriert.
  4. Der Skonto reduziert meine Umsätze. Aber doch erst, wenn die Schlussrechnung gestellt wird. Also muss diese künftige Umsatzreduktion ja irgendwo "geparkt" werden.

Bin über Lösungsansätze dankbar. Ich finde bei google ganz viele Buchungssätze für Anzahlungen und ganz viele Buchungssätze für Skonto, aber keine für beides zusammen :-(

Buchhaltung, Steuern, Anzahlung
Buchhaltung, Buchen von Stammeinlage, Private ausgaben für Firma absetzen ?

Da ich mich erstmal dazu entschieden haben die Buchhaltung selbst zu machen stellen sich auch ein paar Fragen, daher auch bitte keine "such die ein Steuerberater", dieser wird erst bei beim Jahresabschluss hinzugezogen.

bzgl. des Stammkapitals würde ich es nun wie folgt machen: (SKR 03)

Geld wurde via Barzahlung auf das Konto eingezahlt: 1890(Privateinlagen) an 1200(Bank) 3 Gesellschafter = 3 Buchungen mit Namen.

Nun muss ich es noch als Stammkapital buchen: 1200 (Geschäftskonto) auf 800 (Gezeichnetes Kapital)

hier sehe ich auch die Lösung doch bin ich noch etwas unsicher.

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Ebenso hat mir PayPal 0,45 EUR auf das Konto überwiesen um dieses zu verifizieren, nun habe ich 0,45 EUR zu viel auf dem Konto, da mir das Geld aber theoretisch geschenkt wurde muss ich es ja verbuchen und ich denke mal auch Versteuern :)

mit 8400 (Erlöse 19%) zu 1200 (Bank) kann ich es ja eig. nicht verbuchen da ich keine Rechnung habe ? Ich könnte aber auch PayPal ein Debitor anlegen und es einfach als Guthaben schreiben ?! :)

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Und noch eine letzte Frage bzgl. Privaten ausgaben die aber zugunsten der Firma sind, sprich ein Gesellschafter kauft sich ein Drucker und verwendet ihn zu 80% für die Firma, kann die Firma sagen du bekommst 100€ drauf da es ja auch uns zugute kommt und du dir dadurch evtl. einen besseren Drucker kauft, kann dir Firma das einfach so und was darf sie dann absetzen ? gar nicht, halb oder komplett ?

oder einer der Geschäftsführer kauft sich einen Schrank um Sachen für die Firma zu verstauen, lagern oder wie auch immer. Als Schrank können wir auch andere Sachen nehmen wie Tastatur, Maus etc. die er aber Privat zahlt, darf die Firma diese Rechnungen absetzen ?

Wie läuft es allgemein bei Rechnungen auf der, der Empfänger nicht die Firma ist ?

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Sorry für die vielen Fragen :) ich versuche die Buchhaltung soweit und so gut es geht, wenn nicht muss man eben Geld investieren doch wieso soll ich es nicht erst selbst versuchen ? :) und spätestens beim Jahresabschluss durch einen bezahlten und prof. Buchhalter fallen Fehler auf :)

Buchhaltung, MwSt.
Wie kann man Provisionen/Gutschriften an Privatpersonen zahlen und als Betriebsausgabe in der Buchhaltung verbuchen?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Buchhaltung. Ich habe schon vor ein paar Tagen eine Antwort erhalten, nach weiterer Recherche bin ich allerdings wieder verunsichert.

Die Situation ist folgende: Mein Partner und Ich möchten unsere Produkte gerne über Blogger und Influencer verkaufen. Dafür erhalten diese eine Gewinnbeteiligung (Provison) bzw. eine einmalige Zahlung (Honorar). Da wir mit relativ vielen Influencern arbeiten wollen und auch kein Interesse haben die steuerliche Situation jedes einzelnen zu prüfen, wollten wir die Zahlungen als Gutschrift verrechnen. Wir wollen uns also quasi eine Rechnung schreiben und sofort bezahlen.

Uns wurde die Form der Gutschrift empfohlen und gesagt, wir sollen keine Umsatzsteuer angeben, da die Influencer nicht UmSt. pflichtig sind. Nun stellt sich uns die Frage, ob wir als Grund für die nicht ausgewiesene Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung angeben können. Wir wissen ja nicht, ob die Influencer ein Unternehmen angemeldet haben. Was diese ja eigentlich für eine Gutschrift müssten, da es schließlich nur bei B2B Geschäften geht oder kann man es auch bei B2C Geschäften so machen.

Oder können wir die Zahlung einfach überweisen und trotzdem als Betriebsausgabe geltend machen ? Wir wollen schließlich nicht mehr Einkommensteuer zahlen, als wir Gewinn gemacht haben.

Was wäre der einfachste Weg die Influencer zu bezahlen, ohne uns von denen einen Rechnung schreiben zu lassen und diese zu einer Gewerbeanmeldung zu drängen? Im Grunde ist es ja die steuerliche Situation von jemand anderem und nicht unsere.

Buchhaltung, Finanzen, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern
Buchhaltung für Blogger - wie werden Sacheinnahmen korrekt verbucht?

Hallo,

da ich zu diesem Themenkomplex bislang sehr unterschiedliche Auffassungen gehört habe, möchte ich einfach mal nach euren Gedanken fragen.

A. arbeitet als Bloggerin. Sie verdient Geld durch gesponserte Artikel und kann gelegentlich Produktmuster, die sie zum Beschreiben und Beurteilen erhält, nach dem Verfassen des Blogartikels behalten. Darüber hinaus betreibt sie auch einen Reiseblog. In diesem Rahmen bekommt sie gelegentlich Unterkünfte (Hotelzimmer, Ferienwohnungen) von Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug wird die Unterkunft im Blog beworben.

Für die Buchhaltung ergeben sich daraus folgende Fragen:

  1. Wenn ein Produktmuster gestellt wird (z.B. Handy), muss dies vermutlich als Einnahme angesehen werden. Welchen Wert legt man zugrunde? (Katalogpreis / unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers oder gängiger Straßenpreis z.B. von Amazon?) Unterfrage: Muss Umsatzsteuer abgeführt werden?

  2. Wenn die Bloggerin als Reisebloggerin eine Urlaubsreise "gesponsert" bekommt (d.h. Unterkunft wird kostenfrei zur Verfügung gestellt):

    • Muss auch dies als Einnahme gewertet werden?
    • Wenn ja, können dann auch die Ausgaben während der Reise geltend gemacht werden? Privat-PKW mit 30 Cent/km, Parkgebühren, Verpflegungspauschalen usw.?
    • Wenn es ein Reiseblog ist, der explizit "Reisen mit Familie" zum Thema hat, wird das Finanzamt bei jeder Reise vermutlich einen Anteil von Privatvergnügen erkennen. Ich habe gelesen (z.B. hier: http://www.finanzfrage.net/frage/urlaubskosten-als-reiseblogger-von-der-steuer-absetzen), dass ein Splitting in privat/geschäftlich grundsätzlich geht. Welche Anteile für privat/geschäftlich würde man konkret und halbwegs realistisch annehmen?
    • Wie würde sich ein Privatanteil auf die Einnahmen-Buchung und auch für die Kosten der Reise in der Buchhaltung auswirken?
  3. Wenn die Bloggerin für die Vorstellung im Blog in einem Restaurant essen geht, womöglich mit Kindern (wegen Schwerpunktthema Familienfreundlichkeit): Ist dies als Betriebsausgabe steuerlich abziehbar? Grund des Restaurantbesuches ist primär die Vorstellung im Blog mit Fotos und Beschreibung. Ein privates Sattwerden ist aber nicht zu leugnen.

Ich bin gespannt auf Eure und Ihre Meinungen und Einschätzungen!

Buchführung, Buchhaltung, Reisekosten, Steuern
Wie muss eine Ausgabe in der Buchführung verbucht werden, bei der nur die Vorsteuer von mir gezahlt werden muss und der Nettobetrag von einem Dritten?

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich bin Freiberufler und führe eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Ich habe eine spezielle Frage zu einem Fall, den ich bisher noch nicht hatte. Ich hatte vor einer Weile einen Unfall mit meinem Geschäftswagen. Die Gegenpartei ist allerdings zu 100% Schuld und deren Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur des entstandenen Schadens. Der Schaden ist auch bereits behoben worden durch die Werkstatt. Da ich aber vorsteuerabzugsberechtigt bin, muss ich die Mwst. für die entstandenen Rechnungen selbst tragen. Den Nettorechnungsbetrag überweist die Versicherung direkt an die Werkstatt.

Nun ist das Problem, dass ich ja eigentlich den gesamten Rechnungsbetrag in der Buchhaltung buchen muss, damit ich die 19% Mwst. wieder erstattet bekomme vom FA. Dies entspricht ja aber nicht die Realität, da ich so nun ja meine Ausgaben erhöhe, die ich ja eigentlich gar nicht hatte. Die Rechnungen sind auch an mich adressiert. Da ich kein Geschäftskonto haben muss als Freiberufler würde dies wahrscheinlich funktionieren, aber dies wäre ja eigentlich nicht korrekt, da ich die Ausgaben ja selbst nie getätigt habe.

Einfacher wäre es gewesen, wenn die Versicherung mir den Nettobetrag überwiesen hätte und ich dann im Nachgang den Komplettbetrag inkl. Mwst. an die Werkstatt überwiesen hätte.

Wie soll ich dies denn in diesem Fall verbuchen, so dass ich diese Mwst. natürlich auch wieder erstattet bekomme zu 100% vom FA?

Hier mal anhand eines Beispiels:

  • Gesamtrechnung der Werkstatt mit mir als Empfänger auf der Rechnung: 1190€
  • Versicherung der Gegenpartei überweist Nettobetrag von 1000€ direkt an Werkstatt
  • Ich muss Mwst. von 190€ an Werkstatt überweisen. —> Ich muss in der Buchführung 1190€ Rechnungsbetrag als Ausgabe verbuchen, damit ich die Mwst. vom FA wieder erstattet bekomme. —> Diese 1190€ habe ich ja aber gar nicht als Ausgabe getätigt und kann es auch nicht nachweisen. —> Wenn ich nur die 190€ in der Buchführung als Ausgabe verbuche, dann bekomme ich allerdings nur 19% von diesen 190€ vom FA erstattet und bleibe auf dem Restbetrag sitzen.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, wie ich dies in meiner Buchhaltung abbilden soll.

Danke und Gruß, Martin

Buchführung, Buchhaltung, eÜr, Ausgaben, Vorsteuer