Buchhaltung – die meistgelesenen Beiträge

Buchhaltung bei Ausgaben über Freelancer-Plattform Upwork?

Mein Geschäftsmodell baut darauf auf, dass ich Dienstleistungen von Freelancern auf der Plattform Upwork "einkaufe", das sind also meine Betriebsausgaben/Investitionen. Die Freelancer sind auf der ganzen Welt verteilt und ich bekomme die Rechnungen nicht von ihnen, sondern von Upwork selbst. Leider erfüllen diese Rechnungen nicht alle (deutschen) gesetzlichen Anforderungen. So fehlt beispielsweise die Steuernummer von Upwork.

1) Reichen die Upwork Rechnungen trotzdem aus, um die Betriebsausgaben geltend zu machen?

2) Wie sieht es mit Umsatzsteuer/Vorsteuer aus?
Da Upwork in den USA sitzt muss das Reverse Charge Verfahren angewendet werden (wird auch so auf der Rechnung ausgewiesen).

Die Upwork Rechnung enthält:

-Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers

-Ausstellungsdatum der Rechnung

-Fortlaufende Rechnungsnummer

-Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung

-Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung

-Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt

-Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts

-Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung

-Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers

Das einzige was fehlt ist die Steuernummer von Upwork, und die wird wohl auch kaum zu bekommen sein.

Heißt das, dass ich nicht das Reverse-Charge anwenden kann/muss?

Buchhaltung, Freelancer, Rechnungswesen, Steuern, Betriebsausgaben

Buchhaltung, Buchen von Stammeinlage, Private ausgaben für Firma absetzen ?

Da ich mich erstmal dazu entschieden haben die Buchhaltung selbst zu machen stellen sich auch ein paar Fragen, daher auch bitte keine "such die ein Steuerberater", dieser wird erst bei beim Jahresabschluss hinzugezogen.

bzgl. des Stammkapitals würde ich es nun wie folgt machen: (SKR 03)

Geld wurde via Barzahlung auf das Konto eingezahlt: 1890(Privateinlagen) an 1200(Bank) 3 Gesellschafter = 3 Buchungen mit Namen.

Nun muss ich es noch als Stammkapital buchen: 1200 (Geschäftskonto) auf 800 (Gezeichnetes Kapital)

hier sehe ich auch die Lösung doch bin ich noch etwas unsicher.

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Ebenso hat mir PayPal 0,45 EUR auf das Konto überwiesen um dieses zu verifizieren, nun habe ich 0,45 EUR zu viel auf dem Konto, da mir das Geld aber theoretisch geschenkt wurde muss ich es ja verbuchen und ich denke mal auch Versteuern :)

mit 8400 (Erlöse 19%) zu 1200 (Bank) kann ich es ja eig. nicht verbuchen da ich keine Rechnung habe ? Ich könnte aber auch PayPal ein Debitor anlegen und es einfach als Guthaben schreiben ?! :)

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Und noch eine letzte Frage bzgl. Privaten ausgaben die aber zugunsten der Firma sind, sprich ein Gesellschafter kauft sich ein Drucker und verwendet ihn zu 80% für die Firma, kann die Firma sagen du bekommst 100€ drauf da es ja auch uns zugute kommt und du dir dadurch evtl. einen besseren Drucker kauft, kann dir Firma das einfach so und was darf sie dann absetzen ? gar nicht, halb oder komplett ?

oder einer der Geschäftsführer kauft sich einen Schrank um Sachen für die Firma zu verstauen, lagern oder wie auch immer. Als Schrank können wir auch andere Sachen nehmen wie Tastatur, Maus etc. die er aber Privat zahlt, darf die Firma diese Rechnungen absetzen ?

Wie läuft es allgemein bei Rechnungen auf der, der Empfänger nicht die Firma ist ?

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Sorry für die vielen Fragen :) ich versuche die Buchhaltung soweit und so gut es geht, wenn nicht muss man eben Geld investieren doch wieso soll ich es nicht erst selbst versuchen ? :) und spätestens beim Jahresabschluss durch einen bezahlten und prof. Buchhalter fallen Fehler auf :)

Buchhaltung, MwSt.

Geleistete Anzahlungen mit Skonto buchen?

Hallo liebe Community,

folgendes Problem: Sagen wir, mein Musterkunde bestellt Ware im Wert von 50.000 € Netto Plus Umsatzsteuer. Zur Produktionsfreigabe hätten wir gern eine Anzahlung in Höhe von 30%, entsprechend stelle ich eine Anzahlungsrechnung über Netto 15.000 € + 2.850 € MwsT = 17.850 €.

Bezahlt der Kunde die 17K, buche ich 15K auf geleistete Anzahlungen, 2,85K auf Steuer und wenn die Schlussrechnung gestellt wird, löse ich das ganze wieder auf. Soweit so einfach.

Jetzt ist es so, dass Kunde aber gerne einen Skonto von 2% in Anspruch nehmen möchte. Somit werden von meinem Musterkunden nicht 17.850 € überwiesen, sondern nur 17.493,00 €. Wenn ich das umrechne, komme ich auf 14.700 € netto + 2.793 € UST. Und jetzt komme ich ins trudeln.

-> Wie verbuche ich in dieser Situation den Skonto und die Anzahlung?

  1. Der Kunde hat nur 14.700 € (netto) bezahlt, also buche ich auch nur 14.700 € auf die erhaltenen Anzahlungen und buche auch nur 2.793 € auf die Steuer-VBK.
  2. Die Schlussrechnung über 70% müsste in meiner Welt über 35.000 € netto + 6.650 € = 41.650 € betragen, unabhängig davon, ob zuvor Skonto gezogen worden ist oder nicht. Aber wenn ich nur 14.700 € auf meinem Anzahlungs-Konto habe , fehlen in meinem Buchungssatz 300 €.
  3. Oder ist meine Annahme falsch und die Schlussrechnung beträgt nicht 35K sondern 35.300 € (+ Steuer) ? Aber dann hätte ich ja den Skontoabzug ignoriert.
  4. Der Skonto reduziert meine Umsätze. Aber doch erst, wenn die Schlussrechnung gestellt wird. Also muss diese künftige Umsatzreduktion ja irgendwo "geparkt" werden.

Bin über Lösungsansätze dankbar. Ich finde bei google ganz viele Buchungssätze für Anzahlungen und ganz viele Buchungssätze für Skonto, aber keine für beides zusammen :-(

Buchhaltung, Steuern, Anzahlung