Wie buche ich die Rückerstattung von Arbeitsmaterial (Ausgaben)?

1 Antwort

Du mchst doch keine Bilanz. Für Dich ist es doch völlig egal, wo was eingegangen ist, weil Du nur die einnahmen und ausgaben zusammen stellst udn in die Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung aufnimmst.

Ausserdem wurde Dir der Betrag erstattet. Vermekt auf die Rechnung und den Betrag in die EÜR gar nicht aufnehmen. Es ist ja tatsächlich nichts passiert. Du hast effektiv nicht bekommen udn effektiv nichts gezahlt.


noFEDandEZB 
Beitragsersteller
 11.09.2016, 22:19

Danke für die Antwort. Ist ja auch plausibel. Um mit meinem Bankkonto besser rechnen zu können, würde ich das erstattete Geld wieder auf mein Unternehmenskonto mit dem Vermerk "Rückerstattung Kauf vom XX.XX. bei XXX" überweisen. Ist das legitim oder sieht das Finanzamt bei einer Steuerprüfung so etwas nicht gern (hatte ich mal irgendwo gelesen, dass so etwas kritisch sei)? 

wfwbinder  11.09.2016, 22:28
@noFEDandEZB

Kannst Du machen, ist aber aus meiner Sicht unnötig. Würde ich in meiner Buchhaltung auch nciht machen eine Bartransaktion nachträglich in eine Banktransaktion zu zwingen.