Wie buche ich die Rückerstattung von Arbeitsmaterial (Ausgaben)?
Liebes Forum,
ich bin selbstständig nach der Kleinunternehmerregelung und habe für meine Arbeit eine Festplatte im Wert von 159 Euro gekauft. Da sowohl die erste als auch bei Umtausch die zweite Festplatte beschädigt war, habe ich beim Händler das Geld für die Festplatte zurückerstattet bekommen.
Die Festplatte habe ich mit meinem Unternehmens-Konto bezahlt. Die Rückerstattung erfolgte jedoch in bar. Wie gehe ich damit in der Buchhaltung um? Überweise ich die 159 Euro von meinem Privatkonto wieder auf das Unternehmenskonto zurück?
Mit Sicherheit zählt der Kauf dann nicht mehr als Ausgabe und die Rückerstattung als Einnahme, oder? Reicht es dann aus, die Belege des Kaufs und der folgenden Rückerstattung nur zu den Akten zu legen, ohne sie in die Buchhaltung selbst zu berücksichtigen?
Wie macht man es richtig? Danke für die Hilf im Voraus!
1 Antwort
Du mchst doch keine Bilanz. Für Dich ist es doch völlig egal, wo was eingegangen ist, weil Du nur die einnahmen und ausgaben zusammen stellst udn in die Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung aufnimmst.
Ausserdem wurde Dir der Betrag erstattet. Vermekt auf die Rechnung und den Betrag in die EÜR gar nicht aufnehmen. Es ist ja tatsächlich nichts passiert. Du hast effektiv nicht bekommen udn effektiv nichts gezahlt.
Kannst Du machen, ist aber aus meiner Sicht unnötig. Würde ich in meiner Buchhaltung auch nciht machen eine Bartransaktion nachträglich in eine Banktransaktion zu zwingen.
Danke für die Antwort. Ist ja auch plausibel. Um mit meinem Bankkonto besser rechnen zu können, würde ich das erstattete Geld wieder auf mein Unternehmenskonto mit dem Vermerk "Rückerstattung Kauf vom XX.XX. bei XXX" überweisen. Ist das legitim oder sieht das Finanzamt bei einer Steuerprüfung so etwas nicht gern (hatte ich mal irgendwo gelesen, dass so etwas kritisch sei)?