Ich arbeite für Berufsbetreuer. Bei Mahnungen vom Pflegeheim konnte mir das Heim kein Debitorenkonto zur Prüfung der Buchungen zur Verfügung stellen, da Pflegeheime nach deren Auskunft keine Kundenbuchhaltung führen müssen. Stimmt das?

Ich kann jedoch ohne eine solche Auflistung nicht nachvollziehen, wo und wann der Differenzbetrag entstanden sein soll. Der Betreute erhält Rentenzahlung, Betriebsrente, Pflegegeld und vom Sozialamt Pflegewohngeld. Alle Gelder werden direkt an das Heim überwiesen und nach unseren Berechnungen kann hier kein Zahlungsrückstand erfolgt sein. Aber das Pflegeheim mahnt weiterhin einen größeren Betrag an, ohne diesen zu begründen, bzw ohne uns eine entsprechende Auflistung über die Verbuchung der Rechnungen und Zahlungen zu senden.

Ein weiterer Punkt, nach Aussage von der Buchhaltung des Pflegeheims werden mit allen Zahlungen erst die ältesten Forderungen ausgeglichen. Daher könnten sie nicht sagen, wann der Zahlungsrückstand entstanden ist. Meiner Meinung nach ist das nicht richtig, da man ja so zB. die Verjährungsfrist umgeht.