Buchung vorweggenommener Betriebsausgaben bei einem GmbH?
Hallo!
Vor der Gründung einer GmbH hat einer der Gesellschafter finanzielle Ausgaben gehabt, die die Betriebsgründung betreffen (versch. Software, Produktprobenbestellungen, etc.).
Wie kann man nun diese Ausgaben verbuchen, um sich die Vorsteuer zurückholen zu können? Aufwandskonto gegen Privateinlage oder etwas anderes?
Ich bin für jede Hilfe dankbar!
LG
1 Antwort
Vor der Gründung (notarieller Akt) gibt es keine GmbH, damit kann es auch keine Betriebsausgaben der GmbH geben. Und die GmbH kann keine Gegenstände der Unternehmenssphäre zuordnen, da es die GmbH nicht gibt.
Lösbar ist das Ganze nur so, dass der Gesellschafter selbst zum Unternehmer wird, der die Ausgaben hat, um sie nach Gründung der GmbH an diese umsatzsteuerpflichtig weiterzuberechnen. Das ist der einzige Weg, die Vorsteuer zu retten.
In der Zeit zwischen Gründungsakt und Eintragung im Handelsregister wird die Vor-GmbH wie eine GmbH behandelt, wenn es tatsächlich zu einer Entragung kommt.
Es geht auch nicht um ein Gewerbe, sondern nur darum, die Vorsteuer zu retten.
Dass wir hier ertragsteuerlich gar nichts haben, sollte eigentlich klar sein.
Wie kann einer eine Vorsteuer retten, ohne ein Unternehmer zu sein?
Habe ich nicht geschrieben. Einfach mal Umsatzsteuerrecht, Gewerberecht und Ertragsteuern auseinanderhalten wie Motorrad, PKW und LKW.
Habe ich auch nicht gesagt, dass Du das geschrieben hast.
Einfach mal eine Voranmeldung mit so einem Käse abgeben (und nicht immer so arrogant sein).
Einfach mal eine Voranmeldung mit so einem Käse abgeben
Keine Sorge, das machen wir in Fällen, die so gelagert sind wie hier im Sachverhalt beschrieben, ständig. Wo ist das Problem?
Außer natürlich, dass man es manchem Finanzbeamten in langsamen Erläuterungen auseinandersetzen muss.
Nein. Dort haben sie schon verstanden, dass man die Unternehmereigenschaft isoliert prüfen muss. Ich habe hier beispielsweise auch den umgekehrten Fall: Es gibt GmbHs, die sind gar kein Unternehmer. Haben aber ordentlich Gewinn jedes Jahr.
Nein. Reine Holdings, die sind per definitionem nicht Unternehmer.
Ich denke, dass es da auf einen Finanzbeamten treffen muss, der alles abschreibt.
Denn was Du da vorschlägst, ist kein Gewerbe.