Buchhaltung bei Ausgaben über Freelancer-Plattform Upwork?
Mein Geschäftsmodell baut darauf auf, dass ich Dienstleistungen von Freelancern auf der Plattform Upwork "einkaufe", das sind also meine Betriebsausgaben/Investitionen. Die Freelancer sind auf der ganzen Welt verteilt und ich bekomme die Rechnungen nicht von ihnen, sondern von Upwork selbst. Leider erfüllen diese Rechnungen nicht alle (deutschen) gesetzlichen Anforderungen. So fehlt beispielsweise die Steuernummer von Upwork.
1) Reichen die Upwork Rechnungen trotzdem aus, um die Betriebsausgaben geltend zu machen?
2) Wie sieht es mit Umsatzsteuer/Vorsteuer aus?
Da Upwork in den USA sitzt muss das Reverse Charge Verfahren angewendet werden (wird auch so auf der Rechnung ausgewiesen).
Die Upwork Rechnung enthält:
-Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
-Ausstellungsdatum der Rechnung
-Fortlaufende Rechnungsnummer
-Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
-Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
-Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
-Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
-Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
-Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers
Das einzige was fehlt ist die Steuernummer von Upwork, und die wird wohl auch kaum zu bekommen sein.
Heißt das, dass ich nicht das Reverse-Charge anwenden kann/muss?
1 Antwort
Die Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung, auf die Sie sich hier offenbar beziehen, stehen im Umsatzsteuergesetz und sind Voraussetzung für den Vorsteuerabzug - nicht für den Betriebsausgabenabzug, also ja.
Danke schonmal!
Da Sie Vorsteuer erwähnen:
Da Upwork in den USA sitzt muss das Reverse Charge Verfahren angewendet werden (wird auch so auf der Rechnung ausgewiesen).
Die Upwork Rechnung enthält:
-Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
-Ausstellungsdatum der Rechnung
-Fortlaufende Rechnungsnummer
-Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
-Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
-Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
-Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
-Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
-Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers
Das einzige was fehlt ist die Steuernummer von Upwork, und die wird wohl auch kaum zu bekommen sein.
Heißt das, dass ich nicht das Reverse-Charge anwenden kann/muss?