Buchhaltung bei Ausgaben über Freelancer-Plattform Upwork?

1 Antwort

Die Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung, auf die Sie sich hier offenbar beziehen, stehen im Umsatzsteuergesetz und sind Voraussetzung für den Vorsteuerabzug - nicht für den Betriebsausgabenabzug, also ja.


PascalS99 
Beitragsersteller
 01.12.2020, 18:15

Danke schonmal!
Da Sie Vorsteuer erwähnen:
Da Upwork in den USA sitzt muss das Reverse Charge Verfahren angewendet werden (wird auch so auf der Rechnung ausgewiesen).
Die Upwork Rechnung enthält:

-Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers

-Ausstellungsdatum der Rechnung

-Fortlaufende Rechnungsnummer

-Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung

-Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung

-Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt

-Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts

-Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung

-Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers

Das einzige was fehlt ist die Steuernummer von Upwork, und die wird wohl auch kaum zu bekommen sein.
Heißt das, dass ich nicht das Reverse-Charge anwenden kann/muss?