Muss auf einer Rechnung / einem Beleg der Leistungsempfänger genannt werden?
Hallo zusammen,
ich verkaufe gewerblich auf ebay und ebay Kleinanzeigen. Ich biete auch Abholung bei Barzahlung an. Viele Kunden wollen keine Rechnung / Quittung von mir. Darf ich dann für meine Buchhaltung eine Rechnung / Quittung ohne Nennung des Leistungsempfängers erstellen? Was schreibe ich da dann rein?
Wie läuft das z.B. im Einzelhandel bei Waren > 250 EUR, da dürfte man doch theoretisch auch keine Kleinbetragsrechnung erstellen. Kommt aber ja oft vor dass man wesentlich mehr als 250 EUR ausgibt.
Habe ich irgendwo einen grundsätzlichen Gedankenfehler?
2 Antworten
Du solltest Dir § 14 UStG ansehen. Du bist nicht verpflichtet, einem Kunden, der kein Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht, eine Rechnung auszustellen. Daher bekommt man als Privatkunde im Einzelhandel keine Rechnung.
Du musst allerdings Aufzeichnungen führen, aus denen hervorgeht, in welcher Höhe Du Bareinnahmen hattest. Das ergibt sich aus dem, was Du bei EBay ausdrucken kannst.
Das nennt man dann Barverkauf.