Ich betreibe eine Instagram-Seite und habe dort regelmäßig Einnahmen durch Werbekooperationen mit Firmen. Dafür bekomme ich auch immer deren Produkte kostenlos zur Verfügung gestellt, damit ich sie testen meinen Followern zeigen und Werbung machen kann.

Das Ministerium für Finanzen hat einen Leitfaden herausgegeben, in dem folgendes steht:

"Erhalten Sie Gratisprodukte [...], dann beziehen Sie Sachzuwendungen und müssen Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer bezahlen. Dafür wird der Marktwert angesetzt."

Meine Frage ist erstens , ob Produkte, die man kostenlos zum Testen und Vorführen bekommt, darunter fallen. Und zweitens, wie das ganze gebucht und versteuert wird, wenn es doch gar keine Kontobewegung gibt (SKR03).

Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen, ich würde mich sehr freuen!