Kassenführung bei Einnahme-Überschuss-Rechnung?

Hallo,

ich habe gelesen, dass ab 2017 eine elektronische Registrierkasse Pflicht ist. Ich verstehe nur nicht, ob das auch für Steuerpflichtige gilt, die keine Bilanz machen.

Habe nun 2 Fragen, kann mir jemand helfen?

  1. Frage:

Ich bin Fahrlehrer und mache meine Steuererklärung selber. Ich mache eine Einnahme-Überschussrechnung. Ich habe fast ausschließlich Bareinnahmen. Meinen Fahrschüler schreibe ich eine Quittung aus. Eine Registrierkasse besitze ich nicht. Dann mache ich eine Excel-Tabelle, wie ein Kassenbuch, obwohl ich keine Kasse besitze, ich besitze nur mein privates Portemonnaie. Ich trage jede einzelne Bareinnahme lt. Quittung ein und jede einzelne Barausgabe lt. Beleg. Wenn der Kassenbestand negativ wird, schreibe ich auf die Einnahmeseite eine Privateinlage. Mit dem übrig gebliebenen Kassenbestand am Monatsende mache ich in der nächsten Excel-Tabelle für den nächsten Monate weiter.

Kann ich das ab 2017 so weiter handhaben?

  1. Frage:

Mein Bruder verkauft Lebensmittel auf Märkten und macht seine Steuererklärung selber. Er macht eine Einnahme-Überschussrechnung. Ich hat 100% Bareinnahmen. Er hat so eine elektrische Kasse, die aber nicht den Anforderungen ab 2017 entspricht. Er macht eine Excel-Tabelle, wie ein Kassenbuch, dort trägt er täglich die Gesamteinnahmen lt. Tagesbon ein und jede einzelne Barausgabe lt. Beleg. Wenn der Kassenbestand negativ wird, schreibt er auf die Einnahmeseite eine Privateinlage. Mit dem übrig gebliebenen Kassenbestand am Monatsende macht er in der nächsten Excel-Tabelle für den nächsten Monate weiter.

Kann er das ab 2017 so weiter handhaben?

Vielen Dank

Buchführung, eÜr, Gewinnermittlung, Steuern
Wie muss eine Ausgabe in der Buchführung verbucht werden, bei der nur die Vorsteuer von mir gezahlt werden muss und der Nettobetrag von einem Dritten?

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich bin Freiberufler und führe eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Ich habe eine spezielle Frage zu einem Fall, den ich bisher noch nicht hatte. Ich hatte vor einer Weile einen Unfall mit meinem Geschäftswagen. Die Gegenpartei ist allerdings zu 100% Schuld und deren Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur des entstandenen Schadens. Der Schaden ist auch bereits behoben worden durch die Werkstatt. Da ich aber vorsteuerabzugsberechtigt bin, muss ich die Mwst. für die entstandenen Rechnungen selbst tragen. Den Nettorechnungsbetrag überweist die Versicherung direkt an die Werkstatt.

Nun ist das Problem, dass ich ja eigentlich den gesamten Rechnungsbetrag in der Buchhaltung buchen muss, damit ich die 19% Mwst. wieder erstattet bekomme vom FA. Dies entspricht ja aber nicht die Realität, da ich so nun ja meine Ausgaben erhöhe, die ich ja eigentlich gar nicht hatte. Die Rechnungen sind auch an mich adressiert. Da ich kein Geschäftskonto haben muss als Freiberufler würde dies wahrscheinlich funktionieren, aber dies wäre ja eigentlich nicht korrekt, da ich die Ausgaben ja selbst nie getätigt habe.

Einfacher wäre es gewesen, wenn die Versicherung mir den Nettobetrag überwiesen hätte und ich dann im Nachgang den Komplettbetrag inkl. Mwst. an die Werkstatt überwiesen hätte.

Wie soll ich dies denn in diesem Fall verbuchen, so dass ich diese Mwst. natürlich auch wieder erstattet bekomme zu 100% vom FA?

Hier mal anhand eines Beispiels:

  • Gesamtrechnung der Werkstatt mit mir als Empfänger auf der Rechnung: 1190€
  • Versicherung der Gegenpartei überweist Nettobetrag von 1000€ direkt an Werkstatt
  • Ich muss Mwst. von 190€ an Werkstatt überweisen. —> Ich muss in der Buchführung 1190€ Rechnungsbetrag als Ausgabe verbuchen, damit ich die Mwst. vom FA wieder erstattet bekomme. —> Diese 1190€ habe ich ja aber gar nicht als Ausgabe getätigt und kann es auch nicht nachweisen. —> Wenn ich nur die 190€ in der Buchführung als Ausgabe verbuche, dann bekomme ich allerdings nur 19% von diesen 190€ vom FA erstattet und bleibe auf dem Restbetrag sitzen.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, wie ich dies in meiner Buchhaltung abbilden soll.

Danke und Gruß, Martin

Buchführung, Buchhaltung, eÜr, Ausgaben, Vorsteuer

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